Veröffentlicht am 12. Januar 2026, 10:13
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Die Kreditkartenfirma “card complete” muss einigen Österreichern jetzt Geld zurückzahlen.
Die Kreditkartenfirma “card complete” muss einigen Österreichern jetzt Geld zurückzahlen.
Wegen einer Doppelverrechnung von Transaktionen in Fremdwährungen muss die bekannte Kreditkartenfirma “card complete” jetzt Geld locker machen. Was betroffene Kunden in Österreich jetzt machen müssen, erfahrt ihr hier bei uns.
Wegen verrechneter Transaktionen in Fremdwährungen für ihre Kreditkarten von Visa, Mastercard und Diners Club wird die Kreditkartenfirma „card complete“ nun Geld an Betroffene zurückzahlen. „Die Arbeiterkammer hat erfolgreich geklagt und sich nun mit card complete geeinigt. Betroffene können zu Unrecht kassierten Fremdwährungsentgelte über ein Online-Formular zurückfordern – auch für beendete Verträge“, erklären die AK-Experten nun.
Was genau wurde von „card complete“ verrechnet?
Die Kreditkartenfirma hat für Transaktionen in Fremdwährungen, also Zahlungen und Bargeldbehebungen, die nicht in Euro sind, ein Bearbeitungsentgelt von meist 1,65 Prozent des Zahlungsbetrags verrechnet. Zum Teil waren es auch „nur“ 1,5 Prozent, je nach Vertrag und Zeitraum, weiß die AK in einer Aussendung nun. Gleichzeitig waren in der Wechselkursklausel auch Abschläge vom jeweiligen Referenzwechselkurs vorgesehen, wodurch Kunden für jede Währungsumrechnung extra zahlen mussten – laut AK eine „unzulässige Vorgangsweise“.
AK: „Doppelverrechnung unzulässig“
Daher sind die Konsumentenschützer vor den Obersten Gerichtshof (OGH) gegangen, der ihnen Recht gab. Die Doppelverrechnung sei aufgrund ihrer Intransparenz unzulässig. „Nur wenn eine Überprüfung der darin enthaltenen Leistungen sowie eine allfällige Überschneidung mit anderen Entgelten möglich ist, entsprechen Bearbeitungsgebühren laut OGH dem Transparenzgebot. Das war hier nicht der Fall“, wissen die Experten der AK.
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Seit wann es die Doppelverrechnung bei „card complete“ gibt
Daher hat man nun mit „card complete“ eine Lösung ausverhandelt, die die Erstattung aller seit der Einführung der Wechselkursabschläge verlangten Bearbeitungsentgelte vorsieht. Diese sei bei Visa- und Mastercard-Kreditkarten ab 1. August 2018 eingeführt worden, bei Diners Club ab 1. März 2015. Hat man noch einen laufenden Vertrag, erfolgt die Gutschrift entweder auf das Kartenkonto oder als Überweisung auf ein Girokonto. Hat man noch offene Monatsrechnungen oder Zahlungsrückstände, kann „card complete“ den Refundierungsbetrag mit den fälligen Gegenforderungen aufrechnen.
So holst du dir dein Geld zurück
Die Rückzahlungsansprüche kann man übrigens mittels Online-Formulars auf der „card complete“-Website hier bis zum 1. August 2026 anmelden. Alternativ kann man ein Antragsformular auch online ausfüllen und ausgedruckt per Brief an „card complete“ senden. Weitere Informationen findet man auch auf der Website der Arbeiterkammer hier. Diese erklärt auch, dass die OGH-Entscheidung über den Einzelfall hinausgehen würde. „Auch andere Kreditkartenfirmen berechnen häufig doppelte Gebühren für Transaktionen in Fremdwährungen. Kund, die Kreditkartenverträge bei anderen Kreditkartenanbietern haben, können diese Gebühren, oft auch als Manipulationsentgelte bezeichnet, auch zurückfordern“, so die Konsumentenschützer. Einen Musterbrief findet man ebenfalls auf der oben genannten AK-Website.