Die Hinrichtung soll in diesem Land nicht schnell erfolgen, sondern vielmehr qualvoll vollzogen werden, glaubt Hasan E. Der 21-jährige Österreicher ist barfuß, trägt ein knöchellanges, weißes Gewand, das für die Region typisch ist. Er macht einen gepflegten Eindruck und wirkt unversehrt, als ihn ein österreichischer Beamter am 17. Juni 2025 im Dahaban Zentralgefängnis nördlich von Dschidda, Saudi-Arabien, besucht. Gefangene aus westlichen Staaten werden im saudischen Gefängnis tendenziell besser behandelt als Beschuldigte aus anderen Weltregionen, die als Gastarbeiter im Land sind.

Die Visite solle so kurz wie möglich gehalten werden, wird der österreichische Beamte von einem Gefängnismitarbeiter gebeten. Außerdem solle er im Besucherraum Abstand zu Hasan E. halten, da dieser psychisch nicht stabil sei. Im Gespräch soll der Inhaftierte mitunter abwesend, allgemein eingeschüchtert, teils auch verängstigt gewirkt haben, heißt es im Bericht des Botschaftsmitarbeiters. Dieser ist Teil von Ermittlungsakten in Österreich, die profil einsehen konnte.

Mithilfe dieser lässt sich nachzeichnen, wie ein junger Mann aus Niederösterreich mit islamistischen Motiven nach Mekka gegangen sein soll, um zum Attentäter zu werden – weshalb er nun im saudischen Gefängnis um sein Leben fürchtet.

Er wisse, dass auf die gegen ihn erhobenen Anklagepunkte die Todesstrafe stehe, sagt Hasan E. beim Besuch des Botschaftsmitarbeiters. „Werde ich wirklich hingerichtet?“, fragt er und betont: Die Vorwürfe gegen ihn seien konstruiert. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Nach offiziellen Angaben gab es in seinem Verfahren in Saudi-Arabien bisher nur Vorverhandlungen. Eine Anklageschrift zum eigentlichen Prozess gegen Hasan E. ist noch nicht bekannt. Das Land ist aber für seine besonders rigorosen Anti-Terror-Gesetze bekannt. Mögliche Anklagepunkte laut Besuchsbericht: Krieg gegen Gott; Verunglimpfung des saudischen Königshauses, Bedrohung des saudischen Staates; versuchter Mord, schwere Körperverletzung.

Hasan E. will vom Botschaftsmitarbeiter wissen, wie die Chancen stehen, nach Österreich überstellt zu werden – in sein Heimatland, das die Todesstrafe strikt ablehnt.Hasan E. ist im September 2004 in Mödling bei Wien geboren. Die Eltern stammen aus der Türkei. Mit einem älteren Bruder und einer jüngeren Schwester wächst er in einer 4000-Seelen-Gemeinde im Süden Niederösterreichs auf. Er kickt im örtlichen Fußballverein, kommt schulisch voran, schafft es in eine Handelsakademie. Er besucht sie bis 2023.

Seit März 2024 sitzt Hasan E. in einem Hochsicherheitsgefängnis am Rande der Wüste.

Er soll laut dem saudischen Inlandsgeheimdienst mit einem Messer einen staatlichen Sicherheitsbeamten in Mekka, dem heiligsten Ort des Islam, attackiert und weitere Personen verletzt haben. Nach seiner Festnahme soll er angegeben gesagt haben, „dass sein Ziel in Saudi-Arabien das Töten der saudischen Sicherheitsbeamten und Militärpolizisten ist, weil sie unter der Herrschaft des Tyrannen arbeiten“.

Hasan E. kurz nach seiner Festnahme am 11.3.2024 in Mekka, fotografiert von den saudischen Sicherheitsbehörden.

Was in den wenigen Monaten zwischen Wiener Schulalltag und saudischem Gefängnis passiert, ist eine Geschichte voller familiärer und persönlicher Brüche. Hasan E. radikalisiert sich in atemberaubendem Tempo, taucht in eine islamistische Szene ab und freundet sich mit dem bekanntesten Austro-Islamisten, Beran A. (21), an. Sein Freund soll im Sommer 2024 einen Anschlag auf das Taylor-Swift-Konzert in Wien geplant haben, er sitzt seither in Österreich in Untersuchungshaft. Die Obergrenze für die U-Haft sind zwei Jahre. Demnach müsste der Prozess kurz bevorstehen.

Monate vor dem Swift-Konzert, im Frühjahr 2024, sollen Hasan E., Beran A. und Arda K., ein slowakischer Staatsbürger mit türkischen Wurzeln, drei Städte der islamischen Welt ins Visier genommen haben. Hasan E. sollte in Mekka, Beran A. in Dubai und Arda K. in Istanbul je einen Anschlag geplant haben, vermuten die österreichischen Ermittler. Für alle drei gilt die Unschuldsvermutung.

In Österreich laufen gegen Beran A. und Arda K. Verfahren wegen Mittäterschaft am Anschlag in Mekka, der Hasan E. in Saudi-Arabien angelastet wird. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft Wien.

Falls es diesen Plan des Dreifach-Terrors wirklich gab, war nur Hasan E. skrupellos genug, ihn tatsächlich durchzuführen. Sein Fanatismus hätte ihn demnach nach Mekka geführt, um sie von den „Kuffar“ (Ungläubigen) zu befreien, wie es in unzähligen Chat-Nachrichten von Hasan E. zu lesen ist.

In der Logik der radikalen Islamisten gilt das saudische Königshaus als abtrünnig, weil es sich dem Westen öffnet – amerikanischen Truppen, aber auch Konzerten westlicher Popmusiker.

In der Logik der radikalen Islamisten gilt das saudische Königshaus mit Kronprinz Mohammed bin Salman als abtrünnig, weil es sich dem Westen öffnet – amerikanischen Truppen, aber auch Konzerten westlicher Popmusiker.

Ein Österreicher, dem im Ausland die Todesstrafe droht. Das gab es noch nie. Der mutmaßliche Anschlag des Hasan E. in Mekka ist ein beispielloser Fall. Umso erstaunlicher, dass das Schicksal des jungen Österreichers in den vergangenen Monaten fast in Vergessenheit geraten ist. Mehr als ein paar kurze Meldungen über eine Vorverhandlung an einem saudischen Gericht im Sommer 2025 gab es nicht. Hasan E. wird zum Phantom.

2025 saßen 190 Österreicher im Ausland im Gefängnis, geht aus einer Aufstellung des Außenministeriums hervor. Doch auf dieser Liste fehlt Saudi-Arabien – und die Nummer 191: Hasan E.

Hinter den Kulissen ist dieser freilich alles andere als ein Phantom. Denn in den Verfahren gegen Beran A. und Arda K. in Österreich geht es natürlich auch wesentlich um den jungen in Saudi-Arabien inhaftierten Niederösterreicher.

Das stellt die heimischen Behörden vor heikle Fragen: Wie sehr setzen sie sich für einen Islamisten ein, dem in Saudi-Arabien die Todesstrafe droht? Können sie in diesem Fall, der über die Ländergrenzen eng verwoben ist, Akten austauschen, auch wenn das dem Inhaftierten zum Nachteil gereichen könnte?

Mekka, 11. März 2024: Hasan E. legt in seinem Hotelzimmer ein weißes Pilgergewand an. Am 7. März ist er über Istanbul nach Saudi-Arabien geflogen und über Jeddah nach Mekka weitergereist. In Istanbul lebt seine Mutter. Ihr gegenüber sagt der Sohn, dass er die kleine Pilgerfahrt in Mekka (Umrah) unternehmen möchte. In Mekka checkt er im Ibis-Styles-Hotel in der King Fahad Road ein. Ein Einzelzimmer mit Frühstück gibt es laut Website schon ab 25 Euro. Es ist ein sonniger, wolkenloser Tag. Die Temperatur erreicht schon in den Morgenstunden mehr als 20 Grad.

Das gesichtslose Hotel für Pilger und Geschäftsreisende mit seinen 1100 Zimmern liegt etwa fünf Kilometer von der Al-Haram-Moschee entfernt. Es ist die größte Moschee der Welt, in ihrem Zentrum steht das islamische Heiligtum, die Kaaba. Am Vorabend des mutmaßlichen Anschlags wollte Hasan E. die Moschee noch besuchen und bis in die Abendstunden beten. Das erzählt Monate später ein Komplize der Polizei, der mit Hasan E. mehrmals telefonierte.

ich weiß, du bist wütend auf mich und es schmerzt mich, dass du noch einen teil deiner familie verloren hast. es tut mir leid, ich hatte keine wahl … ich warte mit baba dort auf dich.

Hasan E. in einer Abschiedmail an seinen Bruder

Am 11. März fährt Hasan E. wieder zur großen Moschee. Dieses Mal will er nicht beten, sondern töten und selbst als Märtyrer sterben, wie er in Dutzenden Chats, die heimische Behörden im Zuge der Swift-Ermittlungen ausgewertet haben, mehrmals angekündigt hatte. In einem Abschieds-Mail, das er an seinen Bruder in Wien sendet, spricht er bereits über seine Zeit im Jenseits.

„ich weiß, du bist wütend auf mich und es schmerzt mich, dass du noch einen teil deiner familie verloren hast. es tut mir leid, ich hatte keine wahl … ich warte mit baba dort auf dich.“ Mit „baba“ ist sein Vater gemeint, der einen Monat vor dem Anschlag in Wien an Darmkrebs gestorben ist.

Vom Hotel aus ist die Moschee bei guter Verkehrslage mit dem Taxi über die mehrspurige King Faisal Road in rund 15 Minuten erreichbar. Um auf das streng überwachte Moscheegelände zu gelangen, müssen Gläubige durch mehrere Sicherheitskontrollen. Das kleine Messer, das Hasan E. laut saudischen Ermittlern auf einem Markt in Mekka erworben hat, bleibt unter seiner Kleidung unentdeckt. 

Am Vorplatz zum Eingang der Moschee scharen sich wie jeden Tag Tausende Pilger, um durch das große Tor zur Kaaba zu gelangen und diese rituell zu umrunden.

Auf die Gläubigen hat es Hasan E. laut den Ermittlungen nicht abgesehen. Das Ziel seines tödlichen Plans seien staatliche Sicherheitskräfte gewesen, von denen die heiligen Stätten bewacht werden. Der damals 20-Jährige soll plötzlich sein Messer einem Uniformierten in den Hals gerammt haben. Dessen Kollegen eilten zur Hilfe und versuchten, Hasan E. zu überwältigen. Er soll dabei laut Inlandsgeheimdienst wie wild um sich gestochen haben. Zwei weitere Beamte sowie eine unbeteiligte Frau wurden dabei verletzt.

Hasan E. wird festgenommen und in Mekka in Gewahrsam genommen. Wenig später wird er ins Zentralgefängnis von Dhahban, nördlich von Dschidda, überstellt, wo er heute noch sitzt – mit einem Zwischenstopp in einer psychiatrischen Hafteinrichtung wegen eines angeblichen Selbstmordversuchs.

Prozess-Start völlig offen

Das Hochsicherheitsgefängnis in Dhahban gilt als eines der härtesten Gefangenenlager Saudi-Arabiens. Hier sitzen 7500 Menschen, darunter politische Gefangene und IS-Terroristen. Einer der bekanntesten Häftlinge war bis zu seiner Freilassung 2022 der saudische Blogger und Dissident Raif Badawi, der wegen Beleidigung des Islams im Jahr 2014 zu zehn Jahren Haft und 1000 Peitschenhieben verurteilt worden war. Dieses Urteil hatte für massive Proteste von Menschenrechtsorganisationen, UNO und EU-Parlament gesorgt.

Wann es im Fall Hasan E. nach den Vorverhandlungen zu einem Prozess kommt, ist offen. „Das kann sich über Monate oder sogar Jahre erstrecken“, sagt Taha Alhajji von der European Saudi Organization for Human Rights (ESOHR). Die Exil-NGO sitzt in Berlin und dokumentiert Menschenrechtsverletzungen im Wüstenstaat. Viele Beschuldigte würden laut ESOHR vom Zeitpunkt der Festnahme bis zum Abschluss der Ermittlungen in Isolationshaft gehalten. 

Diese Phase sei häufig mit dem Entzug von anwaltlicher Vertretung, Telefonkontakten und Familienbesuchen verbunden. Von Folter und Misshandlungen berichtet auch Amnesty International regelmäßig. In den Besuchsprotokollen der österreichischen Botschaft bei Hasan E. finden sich keine direkten Hinweise darauf.

Hasan E., der während seiner Inhaftierung Kontakt zu Botschaft und Familie hatte, sagt dem Botschaftsmitarbeiter, er werde von einem saudischen Anwalt vertreten, der nur Arabisch spricht. Hasan E. versteht die Sprache nicht. Die Befragungen durch den Richter sollen bislang nur online erfolgt sein. Geständnisse oder andere Dokumente auf Arabisch habe er nie unterschrieben, heißt es im Bericht des Botschaftsmitarbeiters. Lediglich bei einer Einvernahme im März durch saudi-arabische Ermittler habe er ein Protokoll unterfertigt, nachdem dieses ins Deutsche übersetzt worden sei.

Das Außenministerium bestätigt Kontakte zu Hasan E., seiner Familie und den saudischen Behörden: „Die Österreichische Botschaft in Riyadh steht seit Bekanntwerden der Verhaftung mit ihm in Kontakt und leistet konsularische Unterstützung im Rahmen von Haftbesuchen. Das Außenministerium steht auch im laufenden Austausch mit der Familie sowie mit den saudischen Behörden. Der Betroffene habe einen Pflichtverteidiger. Das Strafverfahren läuft noch, die Botschaft bemüht sich um regelmäßige Prozessbeobachtung.“

Das Familienglück zerbricht

Hasan E. hätte alle Chancen auf ein gelungenes Leben gehabt. Die Mutter war als Postbeamtin im Ort tätig, der Vater als Schichtarbeiter, so bringt es die Familie zu bescheidenem Wohlstand. Im Internet finden sich noch Bilder aus glücklichen Tagen. Ein Bild zeigt die Familie bei einem Ausflug in den Wiener Prater, ein anderes den Vater mit seinen drei Kindern beim Spazierengehen. In den sozialen Medien wurde auch ein Hochzeitsbild von der Mutter im weißen Brautkleid und mit hochgestecktem Haar gepostet. Ein User: „schöne Braut“. Hasan antwortet: „Sie ist auch meine Prinzessin.“

Doch im Jahr 2018 zerbricht das vermeintliche Familienglück. Der Vater, ein strenger Moslem, findet am Smartphone seiner Frau Nachrichten eines fremden Mannes. Er bezichtigt die Mutter fremdzugehen.

Im Mai 2019 kommt es in einer Nachbargemeinde des Wohnortes zu einer Tragödie, die österreichweit für Schlagzeilen sorgt: Der Vater fährt mit seinem Auto auf einer Ortsstraße, entdeckt den vermeintlichen Nebenbuhler und rammt ihn vorsätzlich. Das Opfer wird schwer verletzt und verliert in weiterer Folge den rechten Unterschenkel. Zwei Kinder sitzen auf der Rückbank und müssen den Mordversuch des Vaters mitansehen. Auch Hasan E.? Das ist unklar.

Der Vater wird zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Schuld, aus Sicht der Großfamilie, ist aber die Mutter, so heißt es in damaligen Medienberichten. Sie habe sich gegenüber ihrem Mann falsch verhalten und sei von der Familie zum Sündenbock erklärt worden.

2022 geht die Mutter auf Distanz zur Großfamilie in Österreich und zieht mit ihren drei Kindern nach Istanbul. Der ältere Bruder kehrt bald zurück und lässt sich in Wien nieder. Im Juni 2023 folgt ihm Hasan E. nach und zieht bei ihm ein.

In den Jahren, in denen seine Familie zerbricht, verändert sich Hasan fundamental, heißt es aus seinem Umfeld. Er wird zum schwarzen Schaf der Familie. Verwandte beschreiben ihn als depressiv, aber auch aggressiv, wenn er gereizt wird. Nach seiner Rückkehr aus Istanbul, wo er sich stark radikalisiert haben dürfte, bleibt er arbeitslos. Kontakt pflegt er in dieser Zeit nur zum Vater, seinem Bruder und seiner Freundin, mit der er einige Zeit zusammen ist, die sich dann aber von ihm trennt.

Der Glaube rückte in sein Lebenszentrum.

Hasan E.s Bruder zu den Ermittlern

Der junge Mann trägt mittlerweile einen Bart und spricht immer öfter über den Islam, erzählt der Bruder den Ermittlern über diese Phase. „Der Glaube rückte in sein Lebenszentrum.“ Der Vater wird frühzeitig aus der Haft entlassen, weil er im Gefängnis an Darmkrebs erkrankt ist. Hasan E. pflegt ihn. Er scheint sein letzter Halt zu sein. Im Februar 2024 stirbt sein Vater – nur einen Monat vor dem Attentat in Mekka.

Niemand will in dieser Zeit erkannt haben, wie weit der Bursche online in die radikal-islamistische Szene abdriftete. Er lernt die falschen Leute kennen, verfängt sich in die Ideologie des IS, verbringt Stunden in einschlägigen Internetforen. Der vermeintliche Taylor-Swift-Anschlagsplaner, Beran A., wird Mitte 2023 seine engste Bezugsperson.

Über Monate telefonieren die beiden jungen Männer stundenlang, tauschen Abertausende Chats und Gewaltvideos aus, übertrumpfen sich in islamistischen Wahnfantasien. Sie bauen ihr Netzwerk über Bundesländergrenzen und bis nach Deutschland aus, wälzen Anschlagspläne. In den Ermittlungsakten sind Kontakte zu IS-Kadern dokumentiert.

Erschütternd ist ihr Hass auf Frauen. Sie chatten über Gewalt an ihren Ex-Freundinnen. Über Folter. Vergewaltigung. Unterwerfung. In ihren Nachrichten entstehen Parallelwelten, in denen Frauen nicht mehr Menschen sind, sondern Projektionsflächen für Rache und Kontrolle.

In einem Chat schreibt Beran A. an Hasan E.: „Ich überlege jeden Tag, zu ihr nach Hause zu gehen und sie zu zerfleischen.“ Mit „sie“ meint Beran A. aus Sicht der Ermittler wohl seine Ex-Freundin.

Der mutmaßliche  Taylor-Swift-Anschlagsplaner Beran A. war ein enger Freund von Hasan E. Gegen ihn läuft ein Strafverfahren wegen Mittäterschaft.

Im Juli 2023 schlägt Hasan E. seinen Freunden laut Chats im Ermittlungsakt vor, nach Mekka zu reisen, religiöse Pilgerfahrten als Tarnung zu nutzen und anschließend bewaffnete Aktionen gegen saudi-arabische Sicherheitskräfte durchzuführen. Er spricht davon, Mekka oder Medina zu „befreien“ und als Märtyrer zu sterben. Beran A. reagiert zustimmend und beteiligt sich laut Ermittlern „aktiv an diesen Gedankenspielen“. Schicksalsschläge, wie sie Hasan E. erlebt hat, könnten bei der Radikalisierung eine starke Rolle spielen, sagt Deradikalisierungs-Experte Diaw. Sie müssten aber „gepaart mit einer islamistischen Überzeugung auftreten, die bereits vorhanden ist“, sagt er.

Mekka im März 2024, wenige Tage vor dem Anschlag: Hasan E. steht noch immer in regem Austausch mit seinen Komplizen in Wien. Mit Beran A. soll er noch länger telefoniert haben. Arda K. berichtet in seiner Einvernahme, dass sich Hasan von Mekka enttäuscht zeigte, weil es dort Schischa-Bars gebe und dass es das in einer „Heiligen Stadt“ nicht geben sollte.

Der Letzte, der mit Hasan E. vor seiner Tat telefoniert, ist wohl sein älterer Bruder. Am 9. März um 22.28 Uhr meldete sich Hasan über Video-Call. In seiner Einvernahme erklärte der Bruder, dass Hasan erschöpft gewirkt habe und meinte, dass es in Mekka sehr heiß sei. Sonst sei er ihm normal vorgekommen.

Danach bricht der Kontakt zu Hasan ab. Die Mutter in Istanbul und der Bruder in Wien machen sich Sorgen. Nachdem der Bruder das schon zitierte Abschieds-Mail bekommen hat, kontaktiert die Mutter am 14. März eine deutsche Deradikalisierungsstelle, die ihrerseits die Behörden in Österreich informiert. Hasans Mutter gibt an, dass sie befürchte, dass sich ihr Sohn radikalisiert habe und in den Dschihad nach Palästina gezogen sei. Auch der Bruder geht mit weiteren Familienmitgliedern zur Polizei und meldet Hasan als vermisst. Am 19. März erhält die Mutter einen Anruf von einer saudischen Behörde, die persönliche Dokumente anfordert. Der Grund wird ihr nicht mitgeteilt. Erst am 20. März werden die österreichischen Behörden und Hasan E.s Familie über den Anschlag in Mekka informiert.

Kurze Ermittlung in Österreich

Die zuständige Staatsanwaltschaft Korneuburg eröffnet kurz darauf ein sogenanntes Inlandsverfahren wegen versuchten Mordes, terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation.

Weitreichende Ermittlungsschritte werden in Österreich allerdings keine gesetzt. Nicht einmal der Laptop von Hasan E., der sich noch in der Wohnung des Bruders befindet, wird beschlagnahmt. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Hasan E. um einen Einzeltäter – einen sogenannten Lone Wolf – handelte. Das wundert Diaw bis heute: „In 99,9 Prozent der Fälle sind Extremisten eng vernetzt mit anderen und tauschen sich ständig übers Handy aus.

Am 17. Oktober 2024 wird das Verfahren wegen Nichtgreifbarkeit des damals 20-Jährigen eingestellt.

Ohne die Verhaftung seines Freundes Beran A. nach dem abgesagten Taylor-Swift-Konzert im August 2024, fast fünf Monate nach dem Anschlag in Mekka, und ohne die Auswertung des Smartphones von Beran A., wäre Hasan E. wohl bis heute das rot-weiß-rote Phantom in Saudi-Arabien.
Der Wiener Anwalt Werner Tomanek, der Beran A. anfänglich verteidigt hat, spricht von „skandalösen Ermittlungspannen“. Sein Mandant hätte seiner Ansicht nach schon deutlich früher aus dem Verkehr gezogen werden können. Die ermittelnden Behörden weisen die Kritik zurück. Bei Befragungen im Umfeld von Hasan E. hätten sich weder Hinweise auf eine Radikalisierung noch auf mögliche Komplizen ergeben. Tomanek will das bis heute nicht so stehen lassen und ortet „ein funktionales Multiorganversagen von drei beteiligten Ministerien“.

Für Außenministerium, Justizministerium und Innenministerium ist der Fall ein sicherheitstechnischer und diplomatischer Drahtseilakt. Das Justizministerium verweist an das Außenministerium, selbst in der Grundsatzfrage, ob heimische Justizbehörden mit Saudi-Arabien Gerichtsakten austauschen dürfen.

Auf die Frage an das Innenministerium, ob sich geheimdienstliche Ermittlungen gegen das islamistische Netzwerk aus Niederösterreich bis Saudi-Arabien erstrecken, wird an die Staatsanwaltschaft Wien verwiesen. Dort heißt es, man sei in Kenntnis des Prozesses gegen Hasan E. in Saudi-Arabien und beziehe Informationen über das Außenministerium. Dieses will aus Gründen des Datenschutzes keine Details bekannt geben, bestätigt aber konsularische Haftbesuche beim Österreicher im Dhahban-Gefängnis.

Ein Rechtshilfeansuchen an die saudischen Justizbehörden wurde im Februar 2025 erstellt – samt einer ausführlichen Zusammenfassung der Vorwürfe, die es in Österreich gegen die drei Islamisten-Freunde gibt. Und mit Fragen der heimischen Ermittler an Hasan E. zu den Verfahren in Österreich. profil konnte den Akt einsehen. Allerdings wird dieses Rechtshilfeansuchen von der Staatsanwaltschaft nach Auskunft einer Sprecherin nicht abgeschickt, sondern „zurückgezogen, um die Situation des Beschuldigten nicht zu verschlechtern“.

Weder Familienmitglieder, die gegenüber profil keine Stellungnahme abgeben wollten, noch die heimischen Behörden können derzeit einschätzen, wann Hasan E. der Prozess gemacht wird. „Manche Verfahren ziehen sich über Jahre hin, ohne dass formelle Anklagen erhoben werden“, sagt Taha Alhajji. Die Vollstreckung eines möglichen Todesurteils könnte innerhalb weniger Wochen erfolgen oder auch erst nach mehreren Jahren. „In der Regel wird der Zeitpunkt weder der Familie noch dem Heimatland vorab kommuniziert.“

Sollte Hasan E. geplant haben, schon bei seinem Anschlag in Mekka zu sterben, um ins Paradies zu seinem Vater zu gelangen, ist ihm das misslungen. Jetzt will er leben.

Wie stehen die Chancen, dass Hasan E. der Todesstrafe entkommt? „Seine Chance ist die österreichische Staatsbürgerschaft“, sagt der Exil-Saudi Alhajji. „Aber es braucht vor allem auch diplomatischen und medialen Druck.“ Ansonsten wäre die Todesstrafe unausweichlich, sagt der Rechtsanwalt. Setzt sich Österreich aktiv dafür ein, dass an Hasan E. am Ende nicht die Todesstrafe vollzogen wird? Im Außenministerium legt man Wert auf die Feststellung, dass es „weiterhin nicht bekannt ist, welches Strafmaß von der Anklage gefordert wird“.

profil fragte auch beim höchsten außenpolitischen Repräsentanten Österreichs nach: bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen. „Wir kennen den Fall bisher ausschließlich aus den Medien. Wenn es die Einschätzung gibt, dass der Bundespräsident aktiv werden sollte, dann tut er das auch. Es gab immer wieder Fälle, in die er aktiv eingebunden war. Im gegenständlichen Fall wurde diese Unterstützung noch nicht angefordert“, heißt es aus der Präsidentschaftskanzlei. In dieser Woche tritt Außenministerin Beate Meinl-Reisinger eine Reise in die Golfstaaten an, darunter Saudi-Arabien. Es geht offiziell um die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Wirtschaft und Sicherheit. Ob es dabei auch um die Sicherheit eines Staatsbürgers vor der Todesstrafe gehen wird?