Der Vierfachmörder Thomas N. kämpft für eine Therapie während seiner Haft.Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab.Der Kanton muss nun den Abklärungsprozess für eine Therapie fortsetzen.

Der Vierfachmord von Rupperswil hat 2015 die Schweiz bewegt und auch international für Schlagzeilen gesorgt. Für seine Taten sitzt Thomas N. eine lebenslange Freiheitsstrafe ab, danach wird er ordentlich verwahrt. Seit Jahren fordert er eine Therapie, die er im Gefängnis absolvieren kann. Dazu kämpfte er bis vor das Bundesgericht. Dieses hat nun entschieden: Die Möglichkeit muss geprüft werden.

N. stellte das Gesuch im Jahr 2024. Sowohl das Amt für Justizvollzug als auch das übergeordnete Departement lehnten es ab. Schliesslich entschied das Verwaltungsgericht im Oktober 2025, eine Beschwerde teilweise gut zu heissen. Es war die Staatsanwaltschaft, die sich mit diesem Entscheid nicht einverstanden zeigte und deshalb vor das Bundesgericht zog.

Wie argumentiert die Staatsanwaltschaft?

Gemäss den CH-Media-Zeitungen rechnete die Staatsanwaltschaft aus, dass bis zu 35’000 Franken gespart werden könnten, wenn nicht noch einmal ein forensisches-psychiatrisches Gutachten erarbeitet werden müsse.

Was hat das Bundesgericht entschieden?

Das Bundesgericht weist die Argumente der Staatsanwaltschaft ab. Es handle sich um einen Betrag, der nicht belegt werden könne. Der Aufwand bewege sich zudem im üblichen Rahmen. Die Tamedia-Zeitungen präzisieren, das Bundesgericht habe den Entscheid des Verwaltungsgerichts als Zwischenentscheid eingestuft. Diese könnten nur in Ausnahmefällen sofort angefochten werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien nicht erfüllt, damit das Bundesgericht einen weiteren Entscheid fällen könne.

Was bedeutet der Entscheid?

Mit dem Urteil des Bundesgerichts steht nicht definitiv fest, dass der Vierfachmörder nun eine Therapie machen darf. Der Kanton wird lediglich dazu verpflichtet, den Abklärungsprozess zu beenden. Das kantonale Amt für Justizvollzug hat laut dem Aargauer Verwaltungsgericht den Abklärungsprozess vorzeitig abgebrochen. Es hatte fälschlicherweise angenommen, dass eine freiwillige Therapie sowieso keine Option sei.

Die Staatsanwaltschaft könnte dann, sofern eine Therapie gutgeheissen wird, diesen definitiven Entscheid vor Bundesgericht anfechten.

Folgst du schon 20 Minuten auf Whatsapp?

Eine Newsübersicht am Morgen und zum Feierabend, überraschende Storys und Breaking News: Abonniere den Whatsapp-Kanal von 20 Minuten und du bekommst regelmässige Updates mit unseren besten Storys direkt auf dein Handy.

Justin Arber

Justin Arber (jar), Jahrgang 1999, arbeitet seit 2022 als Redaktor am Newsdesk. Zeitweise übernimmt er da die Schichtleitung im Früh- und Spätdienst.