Der Streit um Schauspielerin Sarah Maria Sander begann mit einem politischen Video und eskalierte hinter den Kulissen. Nun hat das Landgericht Berlin die Filmproduktion teilweise gestoppt.
Nachdem die Schauspielerin und Aktivistin Sarah Maria Sander ein Pro-Israel-Video veröffentlicht hatte, regte sich in ihrem beruflichen Umfeld Widerstand. Sie erhielt daraufhin Mails und Rückmeldungen, in denen ihre weitere Mitwirkung an dem Filmprojekt „Die Todessehnsucht der Maria Ohm“ als „problematisch“ bezeichnet wurde, berichtet die „Bild“.
Ihr Co-Autor Rainer Begoihn habe in einem Telefongespräch erklärt, ihr Engagement schade dem Projekt. Festivals könnten den Film mit ihr nicht annehmen. Kurz darauf verlor sie ihre vertraglich zugesicherte Hauptrolle. Die Produktionsfirma Soilfilms Media bestritt einen politischen Zusammenhang und erklärte, die Trennung habe andere, produktionstechnische Gründe gehabt.
In dem Video positionierte sich Sander deutlich proisraelisch im Nahost-Konflikt und kritisierte zugleich Teile der deutschen Kulturlandschaft, die einen Stopp der Waffenlieferungen an Israel forderten.
Dreharbeiten trotz Warnung
Trotz einer schriftlichen Untersagung durch Sanders Anwalt begannen die Dreharbeiten im Januar. Ihre Hauptrolle übernahm Vivien König. Zugleich wurde das Drehbuch dem Bericht zufolge ohne Zustimmung der Mitautorin geändert. Eine ursprünglich als Mann angelegte Nebenfigur wurde in eine Frau umgeschrieben und mit Julia Jentsch besetzt.
Sander erklärte daraufhin die fristlose Kündigung des Drehbuchvertrags und beantragte beim Landgericht Berlin II eine einstweilige Verfügung.
Mit einem Urteil vom 27. Januar 2026 (Az. 15 O 666/25 eV) gab das Gericht dem Antrag teilweise statt. Die Kammer untersagte der Produktionsfirma, den Film in dieser Fassung zu verfilmen oder zu veröffentlichen. Zur Begründung führte sie aus, die Umgestaltung der Figur verändere Sinn und Aussage der Rolle, die ursprünglich der Kritik an patriarchalen Machtstrukturen dienen sollte und verletze damit das Urheberrecht der Drehbuchautorin. Bereits gedrehte Szenen mit Julia Jentsch müssten neu gedreht werden, sofern die Entscheidung Bestand hat.
Nicht entschieden hat das Gericht hingegen, ob der Entzug der Hauptrolle rechtmäßig war. Zwar hält die Kammer fest, dass Sander vertraglich eine Hauptrolle zugesichert worden war und diese Zusage offenbar nicht eingehalten wurde. Das begründe jedoch lediglich mögliche Schadensersatzansprüche, nicht aber einen Anspruch auf einen vollständigen Drehstopp. Auch zu einer möglichen politischen Motivation äußert sich das Gericht nicht.
Am Prozesstag erklärte Regisseurin Silvana Santamaria, dass ein Neudreh der Szenen aufgrund der Drehpläne, der Besetzung und der Termine der Crew praktisch nicht möglich sei. „Wir legen Berufung ein. Die Rolle der Gaia ist längst abgedreht. Dadurch verfällt die Dringlichkeit. Wir gehen jetzt vor das Kammergericht“, sagte Martin Helmut Zumpf, Anwalt der Produktionsfirma.
Millionenprojekt mit ungewisser Zukunft
Auch Sanders Anwalt Nathan Gelbart kündigte weitere Schritte an. „Für mich ist die politisch motivierte Verletzung der Schauspielerrechte von Sarah Maria Sander durch Soilfilms Media evident und skandalös. Sie reiht sich in die abscheuliche Realität der Diskriminierungen proisraelischer Künstler durch ihre Kollegen ein“, begründete er.
Nach Angaben von Co-Autor Rainer Begoihn belaufen sich die Produktionskosten des Films auf rund 1,7 Millionen Euro. Das erstinstanzliche Verfahren ist mit dem Urteil abgeschlossen. Beide Seiten können jedoch binnen eines Monats ihre Berufung beim Kammergericht einlegen. Der Konflikt um Film, Politik und Vertragsbruch dürfte damit noch nicht beendet sein.
jra