Wo endet der Diebstahl, wo beginnt der Raub? Raub gilt als qualifizierte Form des Diebstahls und zeichnet sich durch den Einsatz von Gewalt oder Drohungen gegen Personen aus. Anfang Januar dieses Jahres stellten die beiden ADR-Abgeordneten Fred Keup und Tom Weidig eine parlamentarische Anfrage zu Raubüberfällen in Luxemburg. Sie fragen, in welchen Gemeinden die meisten Fälle registriert werden, und verweisen dabei gezielt auf gestohlene Halsketten und andere Wertgegenstände, häufig unter Gewaltandrohung. Zudem wollen sie von Innenminister Léon Gloden und Justizministerin Elisabeth Margue (beide CSV) wissen, welcher Nationalität die Täter angehören.

Diesen Teil der Anfrage stufen die Minister als „rein populistisch“ ein. Entsprechende Angaben würden von der Polizei nicht statistisch erfasst. Weiterhin äußern die Abgeordneten die Sorge, die neugestaltete Place Emile Hamilius in der Hauptstadt habe sich zu einem „Hotspot der Kriminalität“ entwickelt.

Lesen Sie auch:Polizei sucht nach Besitzern mehrerer Schmuckstücke

Die Hotspots der Raubdiebstähle

In ihrer Antwort halten die Minister fest, dass es im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 30. November 2025 insgesamt 295 Fälle von Diebstahl und versuchtem Diebstahl mit Gewalt gegeben habe. Ob es sich dabei konkret um den Diebstahl von Halsketten oder anderen Wertgegenständen handelte, lasse sich nicht sagen.

Die Gemeinden, die am meisten betroffen waren, sind:

Luxemburg 187Esch/Alzette 17Differdingen 12 Petingen7 Contern 6 Ettelbrück 5Grevenmacher5Bartringen4Düdelingen4 Hesperingen4

In Luxemburg-Stadt ist dabei das Bahnhofviertel mit 71 Fällen auf dem berüchtigten ersten Platz, gefolgt vom Stadtkern mit 45 Fällen. Bonneweg-Süd hat es mit 14 Fällen auf den dritten Platz geschafft. In den anderen Wohnvierteln sah es wie folgt aus: Hollerich (8), Kirchberg (8), Bonnevoie-Nord/Verlorenkost (7), Limpertsberg (5), Dommeldingen (4), Grund (4), Belair (3), Clausen (3), Eich (3), Gasperich (3), Rollingergrund/Belair-Nord (3), Beggen (2), Cents (1), Merl (1), Pfaffenthal (1) und Weimerskirch (1).

Für die Jahre 2024 und 2025 verzeichnen die Statistiken insgesamt 130 beziehungsweise 116 Verurteilungen wegen Diebstahls mit Gewaltanwendung. Von den jeweils 82 und 85 Einträgen im Strafregister entfallen 68 beziehungsweise 82 auf Freiheitsstrafen. Die durchschnittliche Dauer lag 2024 bei 866 Tagen, 2025 bei 893 Tagen. Sieben der Verurteilten im Jahr 2024 und acht im Jahr 2025 waren Wiederholungstäter.

Lesen Sie auch:Goldarmband entwendet: Wer kennt diesen Schmuckdieb?

Polizeipräsenz soll abschreckend wirken

Rechtlich werden Diebstahl und Raub im luxemburgischen Strafgesetzbuch unterschiedlich behandelt. Der Diebstahl ist ein reines Vermögensdelikt und bezeichnet die rechtswidrige Aneignung einer fremden beweglichen Sache ohne Gewaltanwendung gegen Personen. Raub hingegen verbindet das Vermögensdelikt mit Gewalt oder Drohungen gegenüber Personen. Der dadurch erhöhte Unrechts- und Gefährlichkeitsgehalt führt zu deutlich strengeren Strafen. Während Diebstahl als „délit“ geahndet wird, gilt Raub in der Regel als „crime“.

Innenminister Gloden betont zudem, dass sich die polizeilichen Statistiken auf ganze Wohnviertel beziehen und nicht auf einzelne Plätze. Zugleich gibt er Entwarnung: Die Innenstadt werde durch eine verstärkte Polizeipräsenz überwacht, sowohl durch die neue Police locale als auch durch Fußpatrouillen.