AK fordert Nachbesserungen bei Maklergesetz

3 comments
  1. >„Der Entwurf lässt Umgehungsmöglichkeiten des Bestellerprinzips zu, anstatt sie zu verhindern“, hieß es heute in einer Aussendung. So könne weiterhin eine Provision verlangt werden.

    [Hier der Artikel der AK](https://www.arbeiterkammer.at/maklergesetzaenderung)

    [und hier die APA Meldung](https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220529_OTS0015/ak-zur-maklergesetz-aenderung-nachbessern-unbedingt-notwendig-um-wohnungssuchende-wirklich-zu-entlasten)

    > Vielmehr können Wohnungssuchende in die Rolle als Erstauftraggeber:in gedrängt werden – und da werden sie prinzipiell provisionspflichtig. Wenn Mieter:innen das vermeiden wollen, müssten sie gewisse Umstände beweisen – in der Praxis ist das aber für sie nur schwer möglich. Das sind beispielsweise interne Absprachen von Makler:innen und Vermieter:innen. Der Entwurf implementiert also geradezu gesetzlich legale Umgehungsmöglichkeiten des Bestellerprinzips anstatt die Umgehung zu verhindern.

  2. Auch schon gehört, dass man jetzt halt bei einer Anfrage an den Makler einen Wisch unterschreiben muss, dass man ihn beauftragt und dann muss man zahlen. Ohne den Wisch erfolgt einfach keine Kontaktaufnahme.

    Makler sind einfach die größten Hurenkinder.

  3. Die Deutschen haben anfangs auch irgendso Schlupfloecher drin gehabt. Das wurde nachgebessert.

    Das Deutsche Gesetzt mehr oder weniger abzuschreiben waere wohl zu einfach gewesen.

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