Ich wohne seit wenigen Monaten in einer Eigentumswohnung im obersten Geschoss.
In meiner Wohnung habe ich ein Stiegenhaus, das zu ner Dachterrasse führt.
Diese ist über ein kleines Häuserl zugänglich, welches eben Teil meiner Wohnung ist. Auf dem Häuserl ist (wie denn auch sonst) auch ein flaches Dach mit knappen 20m2.
Gehört dieses Dach mir und kann ich mir da eine PV Anlage draufmachen?
Wie finde ich sowas am besten raus?

Sieht übrigens so aus: https://imgur.com/a/pY27x9H

13 comments
  1. Normalerweise gehören die Wände und alles darin zum Gemeinschaftseigentum. Damit wird üblicherweise gelöst, wer welches Problem zu lösen hat. (Rohrbruch -> Reparaturfonds, kaputte Therme -> dein Problem usw) Das sollte so oder ähnlich auch auf das Dach übertragbar sein.

    Ist natürlich alles eine Frage deines speziellen Kaufvertrages. Aber im Zweifelsfall musst du dir die Zustimmung der Eigentümerversammlung holen.

  2. Das Haus und seine Einheiten sind unterteilt. Normalerweise müsste das in der Fertigstellungsanzeige des Bauvorhabens stehen, aber generell kann das zuständige Bauamt vermutlich weiterhelfen. Die wissen ja auch wieviele Top-Nummern oder Stiegen es in diesem Haus gibt, also sollten die eine Aufteilung haben, was wozu gehört.

  3. Das Dach gehört nicht dir. Die Dachterasse, vielleicht, falls explizit in deinem Kaufvertrag erwähnt. Falls nicht -> Gemeinschaftseigentum.

    Fun fact: wenn du Pech hast und der Zugang zur Dachterasse wirklich “durch” deine Wohnung führt, müsstest du jedem berechtigten auf Verlangen den Zugang ermöglichen.

  4. Schau im Wohnungseigentumsvertrag, evtl. steht dort etwas dazu.

    Der Kaufvertrag ist komplett nutzlos was deine Frage angeht.

    Im Wesentlichen wirst keine Chance auf eine PV-Anlage haben, weil das Dach zu 99% Allgemeinfläche ist und du die Zustimmung aller Eigentümer zur Veränderung ebendieser brauchst. Die bekommst in der Praxis aber nie.

  5. Um genau zu sein: die Wohnung gehört nicht dir. Du bis lediglich Eigentümer von Anteilen am gesamten Haus, die mit dem Nutzungs-/Wohnrecht “deiner” Wohnung verbunden sind. Genauso stehts im Vertrag zum Wohnhaus (nicht deinem Kaufvertrag!). Am bestern bei der Hausverwaltung nachfragen.

    Edit: Besitzer durch Eigentümer korrigiert

  6. gehört dir die Terrasse Top 15 laut KV bzw. Grundbuch? wenn ja, dann is deins, so wies am plan steht. wenn nicht, dann is da irgendwo bissl gepfuscht worden. bzgl. PV Anlage usw. müsstest mal im Wohnungseigentumsgesetz nachlesen, ob des erlaubt ist und ansonsten auch mit der HV reden zwecks Abstimmung.

  7. Sowas steht im Nutzwertgutachten und/oder Wohnungseigentumsvertrag. Beides kann im Grundbuch eingesehen werden. Üblicherweise fordert man diese vor dem Kauf beim Makler oder Bauträger an und liest sie durch.

  8. vergiss was im kaufvertrag oder sonstwo steht.
    die aussenhülle der wohnanlage sowie tragende wände innerhalb der wohnungen gehören allen. das sind alle fenster, fassenbereiche sowie der boden deiner terasse (weil gleichzeitig hausdach).

    musst du an der fassade eine kernbohrung zwecks leitungslegung durchführen brauchst du die genehmigung aller. ansonsten kann eine besitzstörungsklage eingebracht werden.

  9. Ich glaube das ist in deiner Situation egal, weil du ohne Erlaubnis der anderen Eigentümer das Erscheinungsbild des Hauses nicht verändern darfst. Genau das machst du mit einer PV Anlage aber.

  10. Zumindest ein “Balkonkraftwerk” bis 800W kannst du dir bewilligungsfrei auf die Terrasse stellen. Wenn nicht direkt am Dach von dem Häusl dann halt als Beschattung über einem Teil der Terrasse.

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