
>Die ÖVP erklärt im Rechenschaftsbericht 2019 gegenüber dem Rechnungshof, die Wahlkampfkosten-Obergrenze für die Nationalratswahl (7 Millionen Euro) eingehalten zu haben.
>Nach dem Kontrollverfahren ergeben sich für den Rechnungshof Anhaltspunkte für die Vermutung, dass diese Erklärung nicht zutreffend ist.
>Beispielsweise ist es für den Rechnungshof mit der politischen Lebenswirklichkeit schwer in Einklang zu bringen, dass für die Nationalratswahl deutlich weniger ausgegeben worden sein soll als für die EU-Wahl.
>Der Transparenz-Senat (UPTS) hat 2021 erstmals entschieden, dass selbst wenn die Anhaltspunkte des RH für die Unrichtigkeit von Zahlenangaben zutreffend sind, der Rechnungshof zuerst eine/einen WirtschaftsprüferIn beauftragen muss. Erst dann ist eine UPTS-Mitteilung möglich.
>**Der Rechnungshof setzt daher erstmals eine/einen WirtschaftsprüferIn ein, die/der den Auftrag erhält, die Angaben der ÖVP zu den Wahlkampfkosten für die Nationalratswahl zu prüfen.**
Die ÖVP hat vollen Zugang und Einsicht in die erforderlichen Unterlagen zu gewähren.
Link: https://twitter.com/RHSprecher/status/1535166845833162754?t=fCJRXdybHCzjKdbyaGQHZg&s=19
1 comment
Was? Die ÖVP macht eine kreative Buchhaltung? Ich bin schockiert, schockiert sagte ich euch!
Natürlich gilt die Unschuldsvermutung..