Showdown in der Wohnanlage: Hobby-Paparazzi vs. Laienrichter

28 comments
  1. Da scheints wirklich um was zu gehen wenn man sich bei den Preisen heutzutage so viel Tixo leisten kann

  2. Laienrichter? Wohl eher noch so ein Datenschutz-Experte, der nichtmal weis dass das worauf er anspielt nichtmal zu Datenschutz gehört, sondern den Persönlichkeitsrechten. Der Rest darunter ist aber eh auch ein noch größer Stuss.

  3. So macht man aus einer Datenschutzfrage einen Erpressungsversuch. “Ich weiss, wo Sie wohnen” würde ich fast schon als Drohung einstufen.

    Uiui

  4. Polizei steht anal fix keine vor der Tür, denn Datenschutz ist Privatrecht, sprich da besteht keine Zuständigkeit. Durch diesen Zettel begeht der Verfasser sehr streng gesehen eventuell eine Nötigung und die ist ein Strafrechtsdelikt. Hingegen sind Fotos von Personen erlaubt, nur die Veröffentlichung unterliegt dem Datenschutz.

  5. Die fotografierende Dame vermutlich so “Mah, der Hund is ur liab, den muss I fotografieren und des Bild (beliebige Person) zagn”.

  6. Die Person hat wahrscheinlich ein Foto von sonstwas gemacht, hat die Frau mit dem Hund nicht einmal bemerkt, liest das jetzt und weiß nicht, dass er/sie gemeint sein soll.

  7. Wieso geht die Mama mit dem Hund durch, hat sie Tollwut? Evtl. mal den Hund verdächtigen, der scheint mir nicht geeicht.

    Seit wann ist bloßes Fotografieren verboten? Soll die Mama halt nicht ins Bild rennen, wenn sie kamerascheu ist. Könnte der Tollwut wegen allerdings nicht zurechnungsfähig gewesen sein.

    Was sind Buwog Gruppen?

    Wenn die Tochter oder der Sohn weiß, wo die nette Dame wohnt, warum wird dann ein Zettel mit Tesafilm an die Scheibe geklebt, anstatt bei der Dame zu klingeln und in einem kurzen Gespräch zu klären, ob die Mutter überhaupt fotografiert wurde, die Löschung des Bildes zu erbitten und Vereinbarungen zum künftigen Ablichtungsverhalten aller Beteiligten zu treffen?

    Hat der/die Zettelkleber/in denn eine Genehmigung, solche Nachrichten im Haus anzubringen? Bitte vorlegen, sonst Haft mit Kugel.

  8. Als Fotograf kann ich sagen dass das mit den persönlichkeitsrechten im öffentlichen Raum nicht ganz so funktioniert wie es hier dargestellt wird.

  9. Oafoch immer drunter schreiben „hast nit die eier dein namen zu verraten, lutscher“.
    Funktioniert in 9/10 fällen um die stimmung anzuheizen

  10. Da hat wohl jemand kamera gesetz datenschutz gegooglet und vom ersten Eintrag alles abgeschrieben.

    Was die Dame hier meint gilt für FESTINSTALLIERTE KAMERAS MIT AUFZEICHNUNGSFUNKTION. Diese muss bei der Datenschutzbehörde gemeldet sein, wenn diese öffentlichen Raum aufnimmt, sonst kann das mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr und/oder einer Geldstrafe in höhe von 10.000 Euro reichen. Das persönliche Bild hingegen ist Privatsache, und solange sie es nicht veröffentlicht, darf man dass. Das Recht am eigenen Bild gilt nur hinsichtlich der Veröffentlichung und auch dann nicht unbedingt immer. Öffentliche Plätze genauso wie Demonstrationen usw ist immer eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit. Genauso wie die Presse berichten darf, auch wenn das eigene Bild zu sehen ist wenn es nicht direkt personenbezogen ist.

    Den Hund zu fotografieren ist nicht verboten, genauso wenig wie die Frau, solange sie es nicht veröffentlicht. Und selbst dann DARF man veröffentlichen, wenn man beispielsweise das Gesicht der Frau unkenntlich macht. Und nein, das gilt nicht für den Hund.

  11. Könnt auch einfach einen Snap gemacht haben und im Endeffekt fühlt sich niemand angesprochen, weil sich die Nachbarin gar ned dran erinnert.
    Dann wär der passende Kommentar “du bist ned so wichtig/interessant wiast glaubst”

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