Da scheints wirklich um was zu gehen wenn man sich bei den Preisen heutzutage so viel Tixo leisten kann
schreib dazu dass sie sehr wohl fotografieren, aber nicht veröffentlichen darf 😉
Es gips Konziquenza ! Der Kerker ist nah !
Laienrichter? Wohl eher noch so ein Datenschutz-Experte, der nichtmal weis dass das worauf er anspielt nichtmal zu Datenschutz gehört, sondern den Persönlichkeitsrechten. Der Rest darunter ist aber eh auch ein noch größer Stuss.
Buwog-Gruppen stehen unter Beobachtung!
Vorsicht ist geboten.
Ich würd irgendwas draufschreiben xD
Stabil geklebt auf heden fall. Da meints wer ernst
So macht man aus einer Datenschutzfrage einen Erpressungsversuch. “Ich weiss, wo Sie wohnen” würde ich fast schon als Drohung einstufen.
Uiui
Anwaltsbriefe san a nimma wos sie amal woan
Aber dann noch “LG” drunterballern hat schon iwi stil
Ich WeiSS wO DeiN HAuS WohNt oIDa
Polizei steht anal fix keine vor der Tür, denn Datenschutz ist Privatrecht, sprich da besteht keine Zuständigkeit. Durch diesen Zettel begeht der Verfasser sehr streng gesehen eventuell eine Nötigung und die ist ein Strafrechtsdelikt. Hingegen sind Fotos von Personen erlaubt, nur die Veröffentlichung unterliegt dem Datenschutz.
Die fotografierende Dame vermutlich so “Mah, der Hund is ur liab, den muss I fotografieren und des Bild (beliebige Person) zagn”.
Mir gefallen die 3 “ist” in einer Zeile mit 5 Wörtern.
Ich weiss wo dein Haus wohnt
So viel Unwissenheit auf dem Foto und in den Kommentaren, weil alle glauben die Obergscheiten zu sein – tut fast weh 😀
Die Person hat wahrscheinlich ein Foto von sonstwas gemacht, hat die Frau mit dem Hund nicht einmal bemerkt, liest das jetzt und weiß nicht, dass er/sie gemeint sein soll.
Foto vo meina mama gmocht? Straight to jail!
Wieso geht die Mama mit dem Hund durch, hat sie Tollwut? Evtl. mal den Hund verdächtigen, der scheint mir nicht geeicht.
Seit wann ist bloßes Fotografieren verboten? Soll die Mama halt nicht ins Bild rennen, wenn sie kamerascheu ist. Könnte der Tollwut wegen allerdings nicht zurechnungsfähig gewesen sein.
Was sind Buwog Gruppen?
Wenn die Tochter oder der Sohn weiß, wo die nette Dame wohnt, warum wird dann ein Zettel mit Tesafilm an die Scheibe geklebt, anstatt bei der Dame zu klingeln und in einem kurzen Gespräch zu klären, ob die Mutter überhaupt fotografiert wurde, die Löschung des Bildes zu erbitten und Vereinbarungen zum künftigen Ablichtungsverhalten aller Beteiligten zu treffen?
Hat der/die Zettelkleber/in denn eine Genehmigung, solche Nachrichten im Haus anzubringen? Bitte vorlegen, sonst Haft mit Kugel.
Als Fotograf kann ich sagen dass das mit den persönlichkeitsrechten im öffentlichen Raum nicht ganz so funktioniert wie es hier dargestellt wird.
Ich weis wo sie wohnen!
Wenn er/sie weiß wo der Paparazzi wohnt, warum hängt er/sie diesen Drohbrief dann öffentlich aus?
Oafoch immer drunter schreiben „hast nit die eier dein namen zu verraten, lutscher“.
Funktioniert in 9/10 fällen um die stimmung anzuheizen
Da hat wohl jemand kamera gesetz datenschutz gegooglet und vom ersten Eintrag alles abgeschrieben.
Was die Dame hier meint gilt für FESTINSTALLIERTE KAMERAS MIT AUFZEICHNUNGSFUNKTION. Diese muss bei der Datenschutzbehörde gemeldet sein, wenn diese öffentlichen Raum aufnimmt, sonst kann das mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr und/oder einer Geldstrafe in höhe von 10.000 Euro reichen. Das persönliche Bild hingegen ist Privatsache, und solange sie es nicht veröffentlicht, darf man dass. Das Recht am eigenen Bild gilt nur hinsichtlich der Veröffentlichung und auch dann nicht unbedingt immer. Öffentliche Plätze genauso wie Demonstrationen usw ist immer eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit. Genauso wie die Presse berichten darf, auch wenn das eigene Bild zu sehen ist wenn es nicht direkt personenbezogen ist.
Den Hund zu fotografieren ist nicht verboten, genauso wenig wie die Frau, solange sie es nicht veröffentlicht. Und selbst dann DARF man veröffentlichen, wenn man beispielsweise das Gesicht der Frau unkenntlich macht. Und nein, das gilt nicht für den Hund.
Blockwart-Gerti gegen Datenschutz-Ferdl. Das ist Brutalität.
Kannst uns da bitte auf dem laufenden halten?
Würd mich interessieren wie des ausgeht^^
Wenn dieses schreckliche Foto hier gepostet wird verspreche ich, persönlich die Person zu verpixeln!
Könnt auch einfach einen Snap gemacht haben und im Endeffekt fühlt sich niemand angesprochen, weil sich die Nachbarin gar ned dran erinnert.
Dann wär der passende Kommentar “du bist ned so wichtig/interessant wiast glaubst”
Wo kämen wir denn hin, wenn ich meine Nachbarin nicht mehr beim Sonnenbaden fotografieren darf?
28 comments
Da scheints wirklich um was zu gehen wenn man sich bei den Preisen heutzutage so viel Tixo leisten kann
schreib dazu dass sie sehr wohl fotografieren, aber nicht veröffentlichen darf 😉
Es gips Konziquenza ! Der Kerker ist nah !
Laienrichter? Wohl eher noch so ein Datenschutz-Experte, der nichtmal weis dass das worauf er anspielt nichtmal zu Datenschutz gehört, sondern den Persönlichkeitsrechten. Der Rest darunter ist aber eh auch ein noch größer Stuss.
Buwog-Gruppen stehen unter Beobachtung!
Vorsicht ist geboten.
Ich würd irgendwas draufschreiben xD
Stabil geklebt auf heden fall. Da meints wer ernst
So macht man aus einer Datenschutzfrage einen Erpressungsversuch. “Ich weiss, wo Sie wohnen” würde ich fast schon als Drohung einstufen.
Uiui
Anwaltsbriefe san a nimma wos sie amal woan
Aber dann noch “LG” drunterballern hat schon iwi stil
Ich WeiSS wO DeiN HAuS WohNt oIDa
Polizei steht anal fix keine vor der Tür, denn Datenschutz ist Privatrecht, sprich da besteht keine Zuständigkeit. Durch diesen Zettel begeht der Verfasser sehr streng gesehen eventuell eine Nötigung und die ist ein Strafrechtsdelikt. Hingegen sind Fotos von Personen erlaubt, nur die Veröffentlichung unterliegt dem Datenschutz.
Die fotografierende Dame vermutlich so “Mah, der Hund is ur liab, den muss I fotografieren und des Bild (beliebige Person) zagn”.
Mir gefallen die 3 “ist” in einer Zeile mit 5 Wörtern.
Ich weiss wo dein Haus wohnt
So viel Unwissenheit auf dem Foto und in den Kommentaren, weil alle glauben die Obergscheiten zu sein – tut fast weh 😀
Die Person hat wahrscheinlich ein Foto von sonstwas gemacht, hat die Frau mit dem Hund nicht einmal bemerkt, liest das jetzt und weiß nicht, dass er/sie gemeint sein soll.
Foto vo meina mama gmocht? Straight to jail!
Wieso geht die Mama mit dem Hund durch, hat sie Tollwut? Evtl. mal den Hund verdächtigen, der scheint mir nicht geeicht.
Seit wann ist bloßes Fotografieren verboten? Soll die Mama halt nicht ins Bild rennen, wenn sie kamerascheu ist. Könnte der Tollwut wegen allerdings nicht zurechnungsfähig gewesen sein.
Was sind Buwog Gruppen?
Wenn die Tochter oder der Sohn weiß, wo die nette Dame wohnt, warum wird dann ein Zettel mit Tesafilm an die Scheibe geklebt, anstatt bei der Dame zu klingeln und in einem kurzen Gespräch zu klären, ob die Mutter überhaupt fotografiert wurde, die Löschung des Bildes zu erbitten und Vereinbarungen zum künftigen Ablichtungsverhalten aller Beteiligten zu treffen?
Hat der/die Zettelkleber/in denn eine Genehmigung, solche Nachrichten im Haus anzubringen? Bitte vorlegen, sonst Haft mit Kugel.
Als Fotograf kann ich sagen dass das mit den persönlichkeitsrechten im öffentlichen Raum nicht ganz so funktioniert wie es hier dargestellt wird.
Ich weis wo sie wohnen!
Wenn er/sie weiß wo der Paparazzi wohnt, warum hängt er/sie diesen Drohbrief dann öffentlich aus?
Oafoch immer drunter schreiben „hast nit die eier dein namen zu verraten, lutscher“.
Funktioniert in 9/10 fällen um die stimmung anzuheizen
Da hat wohl jemand kamera gesetz datenschutz gegooglet und vom ersten Eintrag alles abgeschrieben.
Was die Dame hier meint gilt für FESTINSTALLIERTE KAMERAS MIT AUFZEICHNUNGSFUNKTION. Diese muss bei der Datenschutzbehörde gemeldet sein, wenn diese öffentlichen Raum aufnimmt, sonst kann das mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr und/oder einer Geldstrafe in höhe von 10.000 Euro reichen. Das persönliche Bild hingegen ist Privatsache, und solange sie es nicht veröffentlicht, darf man dass. Das Recht am eigenen Bild gilt nur hinsichtlich der Veröffentlichung und auch dann nicht unbedingt immer. Öffentliche Plätze genauso wie Demonstrationen usw ist immer eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit. Genauso wie die Presse berichten darf, auch wenn das eigene Bild zu sehen ist wenn es nicht direkt personenbezogen ist.
Den Hund zu fotografieren ist nicht verboten, genauso wenig wie die Frau, solange sie es nicht veröffentlicht. Und selbst dann DARF man veröffentlichen, wenn man beispielsweise das Gesicht der Frau unkenntlich macht. Und nein, das gilt nicht für den Hund.
Blockwart-Gerti gegen Datenschutz-Ferdl. Das ist Brutalität.
Kannst uns da bitte auf dem laufenden halten?
Würd mich interessieren wie des ausgeht^^
Wenn dieses schreckliche Foto hier gepostet wird verspreche ich, persönlich die Person zu verpixeln!
Könnt auch einfach einen Snap gemacht haben und im Endeffekt fühlt sich niemand angesprochen, weil sich die Nachbarin gar ned dran erinnert.
Dann wär der passende Kommentar “du bist ned so wichtig/interessant wiast glaubst”
Wo kämen wir denn hin, wenn ich meine Nachbarin nicht mehr beim Sonnenbaden fotografieren darf?