Wer kennts nicht, in den letzten 2 Jahren sind etliche Konzerte verschoben oder abgesagt worden, und statt Geld gabs meistens Gutscheine zurück.
In meinem Fall hab ich über 200€ Gutscheine von Ö-Ticket zurückbekommen.
Nicht nur, dass man die Gutscheine nur beim selben Veranstalter einlösen kann, nein, man bekommt bei Einlösung auch noch eine mysteriöse Gebühr verrechnet, die unter ‘Servicegebühr’ fällt. Die deckt der Gutschein auch nicht, hab die 4€ nochmal extra überweisen müssen. Auf der Rechnung wird diese unter ‘Gesamtsumme inkl. MwSt. und allfälliger Servicegebühren’ ausgewiesen.

Dürfen die das? Nein, dürfen sie nicht, aber bisher hat sie niemand dran gehindert.
Mehr Informationen und einen Musterbrief findet ihr [hier](https://wien.arbeiterkammer.at/oe-ticket?fbclid=IwAR2lARnAaGG82rdwU-GjNthixU4pkIoY7R3CMkHGqCG7lM18Gq3kMnTWkzU) auf der Seite der Arbeiterkammer.

5 comments
  1. Danke für den Hinweis.
    Ich habe damals nach mehreren Mails schlussendlich mein Geld zurück bekommen.

  2. Andere frage, ab wann kann ich mein Geld in Form einer Rückzahlung fordern? 2 Jahre? Ab Kaufdatum? Ab Konzertdatum?

  3. KuKuSpoSig hihi. Unsere witzigen Gesetze. Danke für die ganz genaue info (die ich dann wohl eh auch irgendwo bekommen hab, liest sich wie ne mail von oeticket).

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