>Würden es die Eltern draufankommen lassen, könnte es laut Rechtsanwalt Georg Kudrna zu Geldstrafen von 110 bis 440 Euro kommen. Immerhin würde die Nichterfüllung dieser Pflichten eine Verwaltungsübertretung darstellen, die zur Anzeige zu bringen wäre. In groben Fällen wäre sogar die Einschaltung des Jugendamts wegen Verletzung des Kindeswohls möglich.
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mir schaudert vor dem Tag an dem die Islamisten herausfinden, dass man seine Kinder für 440€ von der Schule freikaufen kann.
Vom Jugendamt braucht man sich nämlich absolut gar nichts erwarten. Ein 9, 10, 11 Jähriges Kind wird nicht aus der Familie rausgeholt, wenn es “nur” nicht in der Schule ist. Zumal die gar nicht die Kapazität hätten, wenn das gleich ein paar Familien auf einmal machen würden.
Ich kenne ein paar die schon länger im Heimunterricht sind (und keiner der “Schwänzer”), aber so wie die mir es erzählt haben war es heuer besonders “arg” von der Verwaltungsseite, als wollte man es absichtlich so schwer wie möglich machen.
Angefangen hats ab dem 2 Semester bei dem das Bildungsministerium im Monatstakt die Bedingungen geändert hat. Die Eltern die ich kenne haben immer mit der Sprengelschule zusammengearbeitet und es wurde dann verboten bei dieser eine Prüfung zu machen (in der Steiermark zumindest). Dann ist man mal lange im Dunkeln gelassen worden wo die Prüfung dann stattfinden soll und es wurde eine Liste mit Schulen geschickt an der man dei Prüfung machen durfte. Ein paar haben sich auf Anfrage nie zurückgemeldet. Die eine die aufgenommen wurde hatte dann noch nie eine Prüfung gemacht und für ein Volkschulkind dann eine Art 6 Stündige Mini-Matura kreiert.
Das entschuldigt natürlich nicht das fernbleiben, aber ich kann schon verstehen dass man da angefressen auf das Ministerium wird
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>Würden es die Eltern draufankommen lassen, könnte es laut Rechtsanwalt Georg Kudrna zu Geldstrafen von 110 bis 440 Euro kommen. Immerhin würde die Nichterfüllung dieser Pflichten eine Verwaltungsübertretung darstellen, die zur Anzeige zu bringen wäre. In groben Fällen wäre sogar die Einschaltung des Jugendamts wegen Verletzung des Kindeswohls möglich.
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mir schaudert vor dem Tag an dem die Islamisten herausfinden, dass man seine Kinder für 440€ von der Schule freikaufen kann.
Vom Jugendamt braucht man sich nämlich absolut gar nichts erwarten. Ein 9, 10, 11 Jähriges Kind wird nicht aus der Familie rausgeholt, wenn es “nur” nicht in der Schule ist. Zumal die gar nicht die Kapazität hätten, wenn das gleich ein paar Familien auf einmal machen würden.
Ich kenne ein paar die schon länger im Heimunterricht sind (und keiner der “Schwänzer”), aber so wie die mir es erzählt haben war es heuer besonders “arg” von der Verwaltungsseite, als wollte man es absichtlich so schwer wie möglich machen.
Angefangen hats ab dem 2 Semester bei dem das Bildungsministerium im Monatstakt die Bedingungen geändert hat. Die Eltern die ich kenne haben immer mit der Sprengelschule zusammengearbeitet und es wurde dann verboten bei dieser eine Prüfung zu machen (in der Steiermark zumindest). Dann ist man mal lange im Dunkeln gelassen worden wo die Prüfung dann stattfinden soll und es wurde eine Liste mit Schulen geschickt an der man dei Prüfung machen durfte. Ein paar haben sich auf Anfrage nie zurückgemeldet. Die eine die aufgenommen wurde hatte dann noch nie eine Prüfung gemacht und für ein Volkschulkind dann eine Art 6 Stündige Mini-Matura kreiert.
Das entschuldigt natürlich nicht das fernbleiben, aber ich kann schon verstehen dass man da angefressen auf das Ministerium wird