
Ich beziehe mich auf den Fall Leonie (https://www.derstandard.at/story/2000137459803/anklage-im-fall-der-getoeteten-13-jaehrigen-leonie-erhoben) und würde gerne wissen warum hier seitens der STA kein Mord angeklagt wird?
Soweit ich das verstanden habe müssen die Täter ja zumindest einen bedingten Vorsatz auf die Tötung gehabt haben, wenn sie einer 13 Jährigen 7 ecstasy Tabletten ins Getränk mischen 🤔
Des Weiteren wird hier Vergewaltigung angeklagt mit der Qualifikation des Todes. Dabei ist doch höchst wahrscheinlich die Medikamentengabe Kausal für den Tod gewesen und nicht die Vergewaltigung 🤔
Würde mich interessieren wie man das begründen könnte. Habt ihr eine Idee (Rechtskundige)?
6 comments
Überdosis geht auf Totschlag, weil sie das Mädchen “nur” vergewaltigen wollten. Der Vorsatz ist in diesem Fall schwer nachzuweisen.
Sie hatten den Vorsatz sie unter Drogen zu setzen, nicht sie zu ermorden. Die STA klagt nur das an was sie glaubt beweisen zu können. Und für Mord nach den Buchstaben des Gesetzes reicht es nicht.
Mord ist immer mit Tötungsabsicht
1.) Macht keinen Unterschied, weil das Strafmaß für Vergewaltigung mit Todesfolge (nach § 201 Abs 2 StGB) und Mord dasselbe ist (10-20 Jahre oder lebenslang).
2.) Mordvorsatz wird keiner vorgelegen sein, weil die Beschuldigten den Tod wohl nicht einmal als “Nebeneffekt” ihrer sonstigen Handlungen gebilligt haben (tot hätte das Mädchen ihnen ja nichts gebracht; die Grenze zwischen grober Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz in solchen Fällen ist aber sehr schwierig auszuloten). Vorsatz auf Vergewaltigung + zumindest fahrlässige Tötung des Opfers ist genau die Anklage der StA. Das sieht also fachlich genau richtig aus. Die Medikamentenabgabe muss in dem Fall auch nur zum Vergewaltigungsvorsatz passen und das passt gut zusammen (benötigt “Gewalt” und der OGH hat schon ausgesprochen, dass zB die Gabe von K.-o.-Tropfen dieses Merkmal erfüllt).
Weil wir eine Kuscheljustiz haben und kein Justizminister das anscheinend ändern will.
Weil es wahnsinnig schwierig ist eine Fortsatz zu beweisen und das wissen die Anwälte ja auch. Die sagen einfach sie wussten nicht dass 7 Ecstasy Tabletten zum Tod führen können.