Arbeiterkammer befragen, denke eine Erhöhung ist schon drin, aber nur “bei Bedarf” eher nicht. Evtl. 1x im Jahr wenn die Betriebskosten gestiegen sind.
Keine Ahnung zur Frage, aber ein Benützungsentgelt ist ja keine Miete. Da sind eben auch die Energiekosten drin und warum sollte der Vermieter die nicht anpassen dürfen wenn sie steigen. Es wird dir kaum einer deinen Strom zahlen.
Najo, Anpassung der Miete gemäß VPI ist doch eh nicht unüblich. Und Energiekosten sind im VPI mit abgebildet.
Eventuell wäre es eine entscheidende Information, ob du da “warm” mietest und so. Eine echte Miete inkludiert ja quasi genau nix, und dann könnte da rein von echten Kosten wohl her nur was auf die Betriebskosten gehen, via Strom fürs Stiegenhaus und so.
Der Passus sollte auf jeden Fall einen Verweis auf einen Index haben, also “darf gemäß der Steigerung des Verbraucherpreisindex Österreich zum Jahresersten erhöht werden”. (oder so ähnlich)
Ansonsten kann “Bei Bedarf” monatlich, wöchentlich oder auch täglich bedeuten, was der Willkür die Türe öffnet
Ja
Ja leider. “Heim” lässt mich vermuten dass es sich um ein Studentenwohnheim handelt? Die dürfen quasi alles und es fällt nicht ins Mietrecht. Das denkbar ungünstigste und teuerste “(Miet)Benützungsverhältnis” das man abschließen kann. Dort kann und wird man nur über’s Ohr gehauen.
Hey natürlich, denn wenn jetzt beispielsweise die Betriebskosten steigen und die steigen sicher, dann wird diese Rechnung nicht der Vermieter bezahlen sondern natürlich vollständig an seine Mieter weitergeben.
Da fällt mir jetzt ein Müll, Wasser, Haus/Stiegenhaus Reinigungen, Grünpflege, Strom etc.
Beispiel:
– Eine Firma mäht bei euch die allgemeinen Grünflächen, diese wird durch die derzeitige Situation sicher auch teurer geworden sein (Lohn, Treibstoffkosten für Mäher, etc.), somit muss euer Vermieter hier mehr bezahlen, das gibt er 1:1 an euch weiter.
– Ihr habt allgemeinen Außenbeleuchtungen bei eurer Anlage, der Stromtarif wurde erhöht automatisch kostet das beleuchten somit mehr.
Es gibt hier aber auch Fristen die eingehalten werden müssen, gibt hier eine Pauschale jährlich oder er könnte monatlich etwas machen. Ich würde trotzdem immer bei der AK nachfragen, letztendlich kennen die die Rechtslage am Besten, denn für mich klingt ein “Benützungsentgelt” nach keiner Warmmiete.
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Arbeiterkammer befragen, denke eine Erhöhung ist schon drin, aber nur “bei Bedarf” eher nicht. Evtl. 1x im Jahr wenn die Betriebskosten gestiegen sind.
Keine Ahnung zur Frage, aber ein Benützungsentgelt ist ja keine Miete. Da sind eben auch die Energiekosten drin und warum sollte der Vermieter die nicht anpassen dürfen wenn sie steigen. Es wird dir kaum einer deinen Strom zahlen.
Najo, Anpassung der Miete gemäß VPI ist doch eh nicht unüblich. Und Energiekosten sind im VPI mit abgebildet.
Eventuell wäre es eine entscheidende Information, ob du da “warm” mietest und so. Eine echte Miete inkludiert ja quasi genau nix, und dann könnte da rein von echten Kosten wohl her nur was auf die Betriebskosten gehen, via Strom fürs Stiegenhaus und so.
Der Passus sollte auf jeden Fall einen Verweis auf einen Index haben, also “darf gemäß der Steigerung des Verbraucherpreisindex Österreich zum Jahresersten erhöht werden”. (oder so ähnlich)
Ansonsten kann “Bei Bedarf” monatlich, wöchentlich oder auch täglich bedeuten, was der Willkür die Türe öffnet
Ja
Ja leider. “Heim” lässt mich vermuten dass es sich um ein Studentenwohnheim handelt? Die dürfen quasi alles und es fällt nicht ins Mietrecht. Das denkbar ungünstigste und teuerste “(Miet)Benützungsverhältnis” das man abschließen kann. Dort kann und wird man nur über’s Ohr gehauen.
Hey natürlich, denn wenn jetzt beispielsweise die Betriebskosten steigen und die steigen sicher, dann wird diese Rechnung nicht der Vermieter bezahlen sondern natürlich vollständig an seine Mieter weitergeben.
Da fällt mir jetzt ein Müll, Wasser, Haus/Stiegenhaus Reinigungen, Grünpflege, Strom etc.
Beispiel:
– Eine Firma mäht bei euch die allgemeinen Grünflächen, diese wird durch die derzeitige Situation sicher auch teurer geworden sein (Lohn, Treibstoffkosten für Mäher, etc.), somit muss euer Vermieter hier mehr bezahlen, das gibt er 1:1 an euch weiter.
– Ihr habt allgemeinen Außenbeleuchtungen bei eurer Anlage, der Stromtarif wurde erhöht automatisch kostet das beleuchten somit mehr.
Es gibt hier aber auch Fristen die eingehalten werden müssen, gibt hier eine Pauschale jährlich oder er könnte monatlich etwas machen. Ich würde trotzdem immer bei der AK nachfragen, letztendlich kennen die die Rechtslage am Besten, denn für mich klingt ein “Benützungsentgelt” nach keiner Warmmiete.