Geldbuße für Ibiza-Video Financier

11 comments
  1. Ich verstehe zwar, dass in einem Rechtsstaat der Zweck die Mittel nicht Heiligen darf, aber irgendwie kommts mir so vor als wäre der, der den schlimmsten Teil verübt hat am glimpflichsten davon gekommen.

    Irgendwie ist die Optik hier extrem schief.

  2. “Missbrauch von Tonaufnahme- und Abhörgeräten”?

    Mir scheint er hat sie genau zu dem Zweck genutzt, zu dem diese existieren.

    Hätt er mit den Abhörgeräten die Fliesen gesäubert wär das Missbrauch gewesen.

  3. Traurig wie unsachlich es in österreich zugehen kann. Strache hin oder her, ein gericht hat objektiv zu sein und das ist an peinlichkeit nicht zu überbieten. Insbesondere die 500 euro “wiedergutmachung”. Öffnet jedweden spionageabsichten tür und tor, wenn man mit so einer mickey maus strafe zu rechnen hat.

  4. gut das das gericht den herrn dr. ramin mirfakrhai für sein “zivilgesellschaftliches projekt” verurteilt hätte. sonst würd er sicher keiner diversion zustimmen und wär vermutlich die längste zeit rechtsanwalt gewesen.

    niemand steht über dem gesetz, und mag die intention noch so nobel sein, er wollte für das video von verschiedenen personen mehrere millionen euro haben. er hat es seit jahren gehabt, aber niemand wollte es ihm abkaufen. es ging nur um geld, und nicht um sein “zivilgesellschaftliches projekt”.

    das der strache viel blödsinn geredet hat ist die eine seite; das er zu der zeit kein öffentliches amt inne hatte, und dementsprechend auch nichts davon hätte umsetzen können die andere seite. über das sittenbild brauchen wir nicht reden, das ist unterste schublade. aber es ist in keinster weise anders als das, was die övp von sich gibt. und das sich die nachwirkungen des videos ausnahmslos auf die övp beziehen (sämtliche u-ausschüsse) ist ebenfalls nachlesbar.

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