CoV: Lockdown-Ausnahmen für Kirchen laut VfGH gleichheitswidrig Tags:austria 3 comments Warad halt leiwand wenn sowas ein wenig zeitnaher entschieden werden könnte. Könnte der VfGH dann auch gleich die anderen kirchlichen Sonderstellungen angehen? Aber Bubatz war dem VfGH zu heiß oder was? Kirche kann man angehen, des Teufels Salat aber lieber net? Leave a ReplyYou must be logged in to post a comment.
Aber Bubatz war dem VfGH zu heiß oder was? Kirche kann man angehen, des Teufels Salat aber lieber net?
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Warad halt leiwand wenn sowas ein wenig zeitnaher entschieden werden könnte.
Könnte der VfGH dann auch gleich die anderen kirchlichen Sonderstellungen angehen?
Aber Bubatz war dem VfGH zu heiß oder was? Kirche kann man angehen, des Teufels Salat aber lieber net?