Ärztin aus OÖ: Schwierige Strafverfolgung im Ausland

4 comments
  1. Heißt das, dass ich ab sofort einfach Leute aus dem Ausland so lange beleidigen und bedrohen darf, bis sie sich umbringen und es nur ein ” naja, ist halt Ausland, geht uns nichts an” gibt?

    Wofür gibt es die EU?

  2. Ja wenn du raubmord-kopierer bist, dann funktioniert die internationale strafverfolgung.

    Aber detaillierte Beschreibung von mord & folter an konkreter Person. Tja da kann die Polizei und Staatsanwaltschaft leider nichts machen.

  3. >Den österreichischen Strafverfolgungsbehörden sind bei einem vergleichsweise „schwachen“ Delikt wie der gefährlichen Drohung in grenzüberschreitenden Fällen die Hände gebunden.

    Heast gehts noch? Jeder sich diese Drohmails genauer ansieht, sieht darin sicher kein “schwaches” Delikt. Da wird ganz offen darüber geredet einen Amoklauf zu begehen und Mitarbeiter sowie die Ärztin selbst auf grausame Art und Weise zu ermorden.

    >Während bei einer grenzüberschreitenden Ehrenbeleidigung eine Strafverfolgung in Österreich möglich ist, geht das bei der grenzüberschreitenden gefährlichen Drohung nicht.

    “Du Oaschloch” wird also geahndet aber “ich bring dich und deine Familie” nicht? Wie kann es sein, dass sowas seit Jahrzehnten defacto erlaubt ist?

    Ich kann mir schwer vorstellen, dass die österreichischen Behörden nicht die deutschen Behörden dazu bewegen könnten, Strafverfolgung einzuleiten. Das klingt alles extrem faul.

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