VfGH: Verbot von Friseurbesuchen gesetzeswidrig

7 comments
  1. Ich weiß nicht was mehr Clownhaft ist. Dass sich Haufen Richter – praktisch völlig fachfremd – darüber entscheiden müssen, ob eine Frisur 3, 5 oder 11 Wochen lang “zumutbar” ist, oder, dass sie sich tatsächlich dafür entschieden haben den Friseurbesuch als Grundbedürfnis anzusehen.

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    Ich pack die Leute vom VfGh langsam nimma und diese elitäre boboisierte Wohlstandsgesellschaft. Frag mich echt, was die so entscheiden würden, wenn statt in der Ukraine bei uns Krieg herrscht: Ja ne, Kriegsrecht schön und gut, aber der Friseur is grundrecht, den dürfts nicht zumachen!

    oida

  2. Jetzt werden vom VfGH wiedermal mehrere Beschlüsse von der Bundesregierung als rechtswidrig erklärt. Und wo sind die Konsequenzen?

    Der Regierung kanns wurscht sein. Erstmal mit Gesetzen und Verordnungen austoben, vom Gerichtshof wird’s eh erst frühestens Monate später aufgehoben und dann kanns auch gleich achselzuckend zur Kenntnis genommen werden, da es dann keine weiteren Folgen mehr hat.

  3. Wurden eigentlich auch schon irgendwelche Maßnahmen vom VfGH als legitim eingestuft oder wurde bisher eh alles aufgehoben?

  4. Ich hab mir einfach einen Körperrasierer gekauft im click&collect beim Saturn damals. Im Lockdown sieht eh niemand meine elegante Dauerwelle.

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