traurig dass die arme Frau erst sterben musste, bevor in dem Fall dann doch plötzlich was weitergeht …
Kann mir jemand erklären warum für die Drohungen die inländische Gerichtsbarkeit nicht gegeben war?
Zumindest Seiler schreibt in Strafrecht allgemeiner Teil I, dass bei gefährlichen Drohungen per E-Mail der Tatort sowohl der Versendungsort als auch der Ort des Empfängers ist.
Bitte sagts mir nicht das gilt nur für E-Mail, aber nicht Social Media…
Ist das jetzt eine gute Nachricht, oder noch mehr ein Schlag ins Gesicht für die Betroffene?
Jetzt habens an Sündenbock und hoffen, dass sich in a paar Wochen ka Sau mehr drum schert.
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traurig dass die arme Frau erst sterben musste, bevor in dem Fall dann doch plötzlich was weitergeht …
Kann mir jemand erklären warum für die Drohungen die inländische Gerichtsbarkeit nicht gegeben war?
Zumindest Seiler schreibt in Strafrecht allgemeiner Teil I, dass bei gefährlichen Drohungen per E-Mail der Tatort sowohl der Versendungsort als auch der Ort des Empfängers ist.
Bitte sagts mir nicht das gilt nur für E-Mail, aber nicht Social Media…
Ist das jetzt eine gute Nachricht, oder noch mehr ein Schlag ins Gesicht für die Betroffene?
Jetzt habens an Sündenbock und hoffen, dass sich in a paar Wochen ka Sau mehr drum schert.