
Hallo,
ich möchte gerne das Pfandrecht meiner Bank aus dem Grundbuch löschen lassen. Den Kredit habe ich zurückbezahlt und auch eine notariell beglaubigte Löschungsquittung erhalten. Nun muss ich zu Gericht gehen und eine Eingabe fürs Grundbuch machen, damit die Löschung des Pfandrechts wirksam wird.
Als gelernter Österreicher google ich also wie das geht, laut [https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen\_wohnen\_und\_umwelt/grundbuch/1/Seite.600201.html](https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/grundbuch/1/Seite.600201.html) kann eine solche Eingabe um 47 Euro online erfolgen. Super, brauch ich nicht mal hingehen – Dachte ich.
Mit ein bissl mehr Herumgesuche komm ich dann zu den Grundbuch Formularen bei Justizonline [https://justizonline.gv.at/jop/web/formulare/kategorie/3](https://justizonline.gv.at/jop/web/formulare/kategorie/3) und dort gibt es “derzeit” ein einziges Formular für Adressänderungen, inkl Hinweis das man dort ja nichts anderes damit beantragen darf.
Versteh ich das jetzt richtig, dass die Online Antragsstellung nicht möglich ist und ich erst recht mit Termin beim Bezirksgericht vorstellig werden darf und auch noch mehr (66 Euro) bezahlen muss?
Die knapp 20 Euro Differenz sind mir fast wurscht, da gehts mir eher um das persönliche Vorbeikommen, dass natürlich nur werktags zwischen 8 und 12 Uhr möglich ist.
Es gibt auf JustizOnline noch die Möglichkeit einer “Allgemeinen Eingabe” mit Freitext Feldern. Davor nehme ich aber derzeit noch Abstand, da ich mir nicht sicher bin, welche Form eingehalten bzw. welche Beilagen mitgeliefert werden müssen.
Der Notar war übrigens jener der Bank, ich habe zu dem keinen Kontakt und die Bank hat mir auch empfohlen, dass ich das bei Gericht selbst einkippe, das geht angeblich schneller…
4 comments
Genau dafuer gibts einen Amtstag bei gericht.
Keine Ahnung, warum es “derzeit” nicht geht. Vielleicht nur für Privatpersonen nicht. Ein Anwalt kann das definitiv elektronisch machen. Aber das kostet halt auch wieder.
Nicht-elektronisch heißt nicht, dass du persönlich zum Gericht musst. Du schreibst einfach einen eingeschriebenen Brief als Antrag ans zuständige Gericht.
Die Loesung ist btw optional. Falls du spaeter mal wieder einen Kredit aufnehmen willst kannst du die Bank drin lassen und du sparst dir die Gebuehren spaeter. Hab selber die Bank bei mir im Grundbuch gelassen.
Online heißt meistens im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) in dem wir normalsterbliche nicht wirklich Zugriff haben.
Und geht schon mal gar nicht mit ner beglaubigte Urkunde, die im Original benötigt wird, wenn die Beglaubigung nicht im GOG-Archiv ist.