Hallo /r/Austria, ich habe einige Fragen zum Eröffnen eines Gewerbes, bei denen ihr mir vielleicht helfen könnt.

Ich will mir neben meinem Job etwas dazuverdienen und habe auch schon einen Auftraggeber, der mir Arbeit geben könnte, wenn ich ihm Rechnungen ausstellen kann. Deshalb komme ich um eine Gewerbeanmeldung nicht herum. Ich habe mir auch schon die Erlaubnis meines Arbeitgebers geholt, aber am gleichen Tag einige Dinge in Sachen Kleingewerbe gehört, über die ich mir nicht ganz sicher bin:

1. Ich habe gehört, dass man auch bei Betreiben eines Kleingewerbes Pflichtmitglied der Wirtschaftskammer werden muss (Gebühren von rund 200 Euro im Jahr), stimmt das?
2. Ich habe gehört, dass man sich außerdem bei der SVS versichern muss und deshalb monatlich Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Gilt das wirklich bei einem Kleingewerbe und wenn man bereits normal als Arbeitnehmer sozialversichert ist? Wenn ja, wäre das doch sehr unfair.
3. Ich habe [diese Seite](https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Sozialversicherung_Kleingewerbe_einfach.html) auf der WKO-Website gefunden. Seltsamerweise ist sie die einzige, die von “Klein-Gewerbe” spricht. Dort ist nur von einigen seltsamen Ausnahmen von der Versicherung die Rede (“Die Person ist 60 Jahre alt”…). Für mehr Informationen wäre ich daher dankbar!

8 comments
  1. Klein-Unternehmer können von der Voll-Versicherungs-Pflicht befreit werden. Dafür muss ein Antrag gestellt werden. Mit dem Antrag muss man beweisen, dass die Einkommens-Grenze von 5.830,20 Euro nicht überschritten wird. Auch die Umsatz-Grenze von 35.000 Euro darf man nicht überschreiten.

    Was is dran unverständlich?

  2. Du darfst auch als Privatperson grundsätzlich Rechnungen/Honorarnoten ausstellen. Aber mach einfach einen Termin bei der WKÖ und lass dich beraten. Bei mir z.B. wurde mir davon abgeraten, ein Kleingewerbe anzumelden wegen der hohen Fixkosten und im Endeffekt ist es auf “Hauptsache, das Finanzamt weiß Bescheid” rausgelaufen, also halt bei der Einkommenssteuererklärung angeben. Aber auch da hatte ich einen persönlichen Termin beim Finanzamt, um das zu klären.

  3. 1. Ja, 200 € kommt mir aber zu viel vor
    2. Ja, außer du fällst unter die einkommensgrenze. Ansonsten musst du mit einem minimum von 2k/ jahr fuer SVS rechnen
    3. Keine ahnung, ich denke generell solltest du einfach ein gewerbe anmelden.

    Kannst mir gerne eine DM schreiben – bin das prozedete erst selber durchgehüpft

  4. Als jemand, der seit über 10 Jahren nebenbei selbstständig ist, kann ich dir nur raten, dir das nochmals gut zu überlegen. Wenn du nur ab und zu eine Rechnung ausstellen willst, kannst du das als Privater auch machen ohne den ganzen Kram rundherum.

    Ich habe auch mit dem Gedanken angefangen, mir ein wenig was dazu zu verdienen, aus dem Hobby heraus. Zum Glück – und das muss ich jetzt so sagen – bin ich nicht finanziell darauf angewiesen, sonst hätte ich schon längst aufgegeben.

    Was dir auch keiner sagt… falls du mal arbeitslos bist, hast du KEINEN Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil du ja “eh was verdienst” mit deinem Geschäft. Ob du dabei in Wirklichkeit Verluste schreibst oder nicht, ist erstmal egal. Du müsstest trotzdem zu den verf***ten Beratungsgesprächen gehen, damit du deine “Ansprüche” (die du nicht hast) nicht verlierst.

    Du musst eine regelmäßige Steuererklärung machen, wenn du das nicht selbst kannst, zahlst du einen Buchhalter dafür. Und EU-OSS machts nicht einfacher, im Gegenteil.

    SV zahlst du natürlich auch doppelt. Einmal im richtigen Job und dann nochmal im Nebenjob…

    Grundsätzlich stecke ich sehr viel Zeit in die Sache rein (auch weil ich das was ich mache gut machen will), Zeit, die ich mit meiner Familie verbringen könnte. Dazu kommen auch noch die Neider und Schlechtmacher, die du in fast jeder Branche hast. Sicher, ich habe mir einen Namen gemacht und viele nette Leute kennen gelernt, aber ich hätte mir auch viel Ärger und Sorgen ersparen können.

  5. Bezüglich 2:

    Willkommen in Österreich. Ich war eine zeitlang selbständig und unselbständig und ja du musst in beide Kassen einzahlen. In Österreich ist der Beruf versichert, nicht die Person.

    Ich meine mich aber zu erinnern, dass es einen Freibetrag gibt, ich glaube bis zu 4500 Euro/Jahr wo du dich nicht bei der SVS anmelden musst. Wenn du aber so wenig Umsatz machst über eine gewisse Zeit kann das als Lieberhaberei eingestuft wird, was das genau bedeutet erklärt dir sicher der WKO Mitarbeiter.

  6. Du hast in einem Kommentar geschrieben, dass du Bücher schreibst. Du solltest überprüfen, ob du nicht vielleicht Künstler/Freiberufler und damit Neuer Selbständiger bist. Dafür brauchst du keinem Gewerbeschein.

  7. 1. Wenn es eine Gewerbeberechtigung gibt musst du die lösen, sonst nicht.
    2. Wenm du eine Gewerbeberechtigung hast, bist du grundsätzlich pflichtversichert nach §2 Abs. 1 Z. 1 GSVG, egal ob du angestellt bist. Bis zur Höchstbeitragsgrundlage zahlt man somit Beiträge zur Sozialversicherung egal was genau man macht. Es gibt da aber die bereits beschriebene Ausnahme, du musst halt aufpassen, dass du in maximal EINEM jahr die Versicherungs- bzw. Umsatzgrenze überschreitet. Ab dem 2. bist du dann Pflichtversichert und es gibt außer der Abmeldung keine Möglichkeit einer Ausnahme mehr von der Pflichtversicherung. Wenn du keine Gewerbeberechtigung brauchst, bist du nur dann Pflichtversichert, wenn du die jährliche Versicherungsgrenze überschreitest. Ich würde dir dann aber trotzdem die Selbstversicherung in der Unfallversicherung bei der SVS nahelegen wenn du irgendwas arbeitest wo du nicht nur daheim am PC sitzt sondern dich auch etwas bewegst.
    3. Siehe oben, dann zahlst du nur Unfallversicherung, du darfst aber nicht über die Versicherungs bzw. Umsatzgrenzen kommen.
    4. Die WKO und die SVS können dir da auch nähere Auskünfte geben bzw kannst mir auch so schreiben – ich arbeit in dem Bereich 🙂

Leave a Reply