Unterschreiben ja oder nein? Bringt es Vorteile oder Nachteile mit sich?

7 comments
  1. Ich hätte da mal eine kurze Frage und würde gerne um Hilfe bitten. Ich kenne mich da viel zu wenig aus.
    Ich ziehe demnächst in eine geförderte Wohnung und würde gerne wissen was das im Text zu bedeuten hat. Gibt es da Vorteile wenn man unterschreiben würde, gibt es Nachteile wenn man es lässt?
    Könnte mir das bitte jemand erläutern. Vielen Dank!

  2. Was mietest du genau?
    Ein komplettes Haus oder eine Wohnung?

    Als Mieter einer Wohnung kann dir generell die Versicherung der Immobilie egal sein.

  3. Uff da würd ich mit der AK reden.

    Also generell wär ich skeptisch wenn der Vermieter mir Kosten umhängen will für die er gerade stehen muss.

    Ich weiß leider nicht ob der Vermieter tatsächlich Kosten für Schäden an die Mieter umwälzen kann.

    Bei Verbesserungen geht das soweit ich weiß bei Zustimmung der Mehrheit der Mieter(e.g. Gegensprechanlage, bessere Isolierung, neue Fenster)
    Aber ich glaub nicht, dass das für allgemeine Erhaltung und Reparatur von Schäden möglich ist.
    Bin aber kein Experte, darum würd ich an deiner Stelle mit der Arbeiterkammer reden.

  4. Also für mich klingt das so als ob du da etwas viel an Verantwortung unterschreiben würdest aka “angemessene Versicherung” – das kann viel bedeuten. Klingt sehr merkwürdig. Auch verstehe ich den Bezug zu den Betriebskosten nicht – das ist doch so oder so geregelt im Gesetz? Wozu muss man dies erneut betonen? Die Erhaltungsbeiträge zahlen doch eh alle Miter ein oder? Bei uns in der Anlage gibt es immer Rücklagen, ganz abgesehen von Versicherungen.

  5. jop das ist normal (zumindest zum Teil) Versicherungen des Haus laufen anteilig in die Betriebskosten – also werden auf die Parteien des Hauses aufgeteilt. Hier steht nur näher erklärt drinnen, dass die Hausverwaltung nicht einfach ohne Einverständnis/Zustimmung aller/der Mehrheit der Eigentümer des hauses die bestehende Versicherung wechseln darf – also damit sich die aktuellen versicherungszahlungen nicht unerwartet ändern. Weiters gibt es für Häuser reperaturrücklagen die gebildet werden falls mal wie der Name schon sagt etwas repariert werden muss – hierzu steht dass wenn es jetzt zu einem schaden käme und die bereits eingehobenen Rücklagen nicht ausreichen würden, nicht jeder sofort anteilig die komplettkosten übernehmen muss sondern dass die monatlichen Beiträge mit denen ihr diese Rücklagen über die Betriebskosten bildet im Nachhinein erhöht werden: ob das rechtens ist ist sie Frage – hier müssten wir mehr zu deiner Wohnung wissen. Wenn deine Wohnung ins Mietrechtsgesetz fällt kann der Vermieter diese nicht auf dich abwälzen. Wenn sie nur in einen Teilanwendungsbereich fällt oder ganz ins AGBG dann kann er es. Am besten du rufst bei der Mieterhilfe an da kommt man Erfahrungsgemäß am schnellsten durch.

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