True story bro

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  1. >Frage: Beim Arbeitsamt gibt es Beschwerden, dass den Teuerungsausgleich nicht alle bekommen, die im Mai und Juni Arbeitslosengeld bezogen haben. Was ist das Problem?
    >
    >Antwort: Wer erst am 1. Juni arbeitslos wurde, bekommt den Teuerungsausgleich nicht, weil selbiger an eine Bedingung geknüpft ist: Anspruchsberechtigt sind laut Gesetz nur Menschen ohne Erwerbsarbeit, die im Mai und Juni mindestens 31 Tage eine Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung bezogen haben. Der Juni hat aber nur 30 Tage, deshalb fallen diese Personen um diese neue Sonderzahlung in Höhe von 300 Euro um. Beim Teuerungsausgleich im Februar war es ähnlich. Zwar brauchte man damals nur 30 Tage Arbeitslosengeldbezug, allerdings hatte der Februar nur 28 Tage. (Luise Ungerboeck, Regina Bruckner, 25.8.2022)

    [https://www.derstandard.at/story/2000138542825/die-tuecken-des-klimabonus-was-es-zu-beachten-gilt](https://www.derstandard.at/story/2000138542825/die-tuecken-des-klimabonus-was-es-zu-beachten-gilt)

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