Bin vor kurzem von einem befreundeten Kleinunternehmer darauf angesprochen worden und finde, dass es sich hier um die billigste und niederträchtigste Form von Abzocke handelt. Allein die Frechheit zu besitzen so etwas als legitim zu bezeichnen und sich dann unter den Unternehmern die kleinsten Glieder rauszupicken ist echt heftig. Was sagt ihr dazu?

Edit: [Link zum Artikel](https://www.msn.com/de-at/finanzen/nachrichten/datenskandal-anwalt-unter-verdacht-der-abzockerei/ar-AA1131sK?li=BBqg4ef)

Edit:[ “Qualitativ hochwertiger Link”](https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/abmahnungen-wegen-google-fonts.html)

15 comments
  1. Beides. DSGVO-Verletzungen sind zu verfolgen, und gleichzeitig will sich da jemand ein Koerberlgeld verdienen.

  2. Eine Privatperson kann keine Abmahnung schicken. Auch ned über einen Anwalt.
    Das kapieren die meisten nur auch nach 1000 Artikeln dazu noch immer ned.

    Ansonsten könnte ich auch hergehen und jeden einzelnen der kein Impressum hat abmahnen. Da wär ich zehn Tage später reich.

    Man kann sehr wohl einen Verstoß bei der Datenschutzbehörde melden.

    Abzocke und viele lassen sich halt gerne abzocken, weil sie keinen Stress haben wollen

  3. Reine Abzocke, wie sich mittlerweile immer mehr zeigt (da waren Crawler im Einsatz, tlw. wurden Screenshots von Fehlermeldungen als “Beweis” angefügt, etc.).

    Generell finde ich es unverschämt, wenn jemand gleich über einen Anwalt kostenpflichtige Abmahnungen (oder wie auch immer der juristisch korrekte Begriff dafür ist) verschicken lässt, selbst in Fällen in denen klar ist dass es sich um ein Versehen handelt. Gilt für DSGVO-Relevantes genauso wie für alles andere (z.B. für Drohungen mit Besitzstörungsklagen). Als normaler Mensch fände ich es angebracht den anderen mal darauf hinzuweisen dass er das nicht darf, und wenn er es dann trotzdem wieder macht, dann kann ich immer noch zum Anwalt gehen. So jedenfalls würde ich es machen wenn es um die Sache ginge. Aber wer was verdienen will geht halt gleich zum Anwalt.

  4. Der Typ ist sowas von hin.

    Die Anwaltskollegen wollen den alle vernichten und dass der mal bei der Piratenpartei war macht das ganze noch absurder.

  5. Zuallererst: Der verlinkte Artikel ist absoluter Ramsch mit wenig Informationsgehalt, daher hier die seriösere, offizielle WKO-Website: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/abmahnungen-wegen-google-fonts.html

    Zum Thema:
    Der Ur-Verfasser der ZPO, Franz Klein, beschreibt den Zivilprozess als “soziale Massenerscheinung”. Die Feststellung der materiellen Rechtslage im Prozessweg ist für die Rechtssicherheit und die Rechtspflege in Österreich unablässig.

    Die simple Idee dahinter ist, dass wenn ein Jeder nach einer Rechtsverletzung einen Anspruch auf Schadloshaltung wirksam stellen kann, Rechtsverletzungen minimiert und Gesetze effektiv eingehalten werden.

    Beispielhaft ist hier der Bereich der Produkthaftung anzuführen:
    Nur eine öffentlich-rechtliche Strafe für fehlerhafte, möglicherweise schädliche oder gefährliche Produkte einzuführen, wäre wohl zu wenig. Einerseits ist die Überprüfung aufwändig und teuer, andererseits können Strafen bei ausreichender Unternehmensgröße einfach einkalkuliert werden. Damit würde es sich eher rechnen, zwar eine Strafe für ein fehlerhaftes Produkt, aber auch den Gewinn von vielen weiteren Verkäufen einzustecken.

    Es ist hierbei viel ratsamer, einen erleichterten Zivilanspruch zu schaffen. Einerseits wird jeder Konsument zur Kontrollstelle, andererseits wird somit, wenn genügend Kunden klagen, der eingenommen Verkaufspreis hinfällig und der Produzent bleibt darüber hinaus auf den Kosten sitzen. Der Anreiz, eine wirkungsvolle Qualitätssicherung aufzubauen, ist hierbei viel höher.
    Besonders schön formuliert werden diese Gedanken übrigens in den Überlegungen zur Produkthaftungs-RL.

    Die aktive Inanspruchnahme des Prozesswegs ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Rechtspflege im modernen Staat und ein Grundstein für wirkungsvollen Konsumentenschutz.

    Mit diesem Überlegungen gewappnet, können wir uns endlich mit der “Abmahnwelle” befassen, die ja eigentlich private Schadenersatzansprüche sind.

    —Persönliche Einschätzung—

    Es ist uns wohl allen klar, dass das Hauptmotiv des RA und seiner Mandantin wohl Profit ist. Derartiges Vorgehen ist nicht neu, gerade in Deutschland gibt es immer wieder bei Gesetzesnovellen, früher im Konsumentenschutzbereich, findige Anwälte, die aufgrund derartiger Formfehler einen Anspruch stellen.

    Das allein stellt die Legitimität des Vorgehens jedoch nicht unbedingt in Frage. Auf der anderen Seite gibt es ja Unternehmer, die sich nicht über die Rechte der Konsumenten an deren Daten informieren und einfach wild drauflos agieren, nach dem Motto: “Des Glump liest eh keiner, wird schon passen, hauptsach’ verkaufen”.

    Nun zu argumentieren, die Profitorientierung des RA macht dessen Verhalten illegitim, während die “Abgemahnten” wohl ebenso aus Profitgier und/oder Zeitersparnis und/oder Desinteresse gehandelt haben, ist für mich nicht nachvollziehbar.

    Anknüpfend an die Überlegungen von Klein und der ZPO ist hier das Verhalten des RA eindeutig als positiv für die breitere Gesellschaft zu beurteilen. Einerseits wird dadurch ein generalpräventiver Effekt erzielt andere Rechtsverletzungen und Eingriffe in den Datenschutz vermieden. Wer mag schon der nächste “Abgemahnte” werden?
    Andererseits wird durch wohl unweigerlich folgende Prozesse das neue Rechtsgebiet Datenschutz immer besser abgesteckt und ausjudiziert, womit größere Rechtssicherheit für alle Beteiligten, Unternehmer und Konsumenten, geschaffen wird. Außerdem ist zu bedenken, dass andere Unternehmer, die sich rechtschaffen über die neue Rechtslage schlau gemacht und die Rechte ihrer Kunden respektiert haben, hierfür Zeit und vielleicht auch Geld dafür investiert haben. Ohne Sanktionierung würden diesen Braven genau aufgrund ihrer Gesetzestreue ein Wettbewerbsnachteil entstehen.

    Außerdem wurde ja noch nicht geklagt, sondern nur eine Auskunftserteilung eingefordert und eine etwaiges Vergleichsangebot von 190€ gestellt. Es handelt sich nicht um Millionensummen, die kreuzbraven Kleinkrämern aus dem braven Kreuz geleiert werden sollen, sondern zunächst nur um ein absolut legitimes Anfragen nach Auskunft über die eigenen Daten und, sollte ein Rechtsverstoß vorliegen, gleich auch ein Vergleichsangebot, das auch für die kleinsten Kleinunternehmer eher zahnlos ist.

    Natürlich wirkt es extrem kleinlich und profitgeil, gezielt nach Rechtsverletzungen zu suchen und serielle Schadenersatzforderungen zu stellen. Das ganze Vorgehen wirkt damit schon auf den ersten Blick nahe am Rechtsmissbrauch. (Klein-)Unternehmer zu sein ist bei der Gesetzesflut nicht einfach, sodass ein scharfes Schreiben vom Anwalt wegen unbeabsichtigten Datenschutzverletzungen nur mehr und weitere Steine in den Weg produktiver und hart arbeitender Betriebe legen. Hier die Quelle: https://burgenland.orf.at/stories/3170382/

    Für mich fällt die Abwägung der beiden Perspektiven jedoch eher zugunsten des RA aus. Wer am Markt auftreten will, hat die Gesetze zu beachten und sich darüber zu informieren. Und der Umstand, dass womöglich gezielt etwaige Rechtsverletzungen gesucht wurden um diese anschließend “abzumahnen”, entschuldigt das Begehen der Rechtsverletzung nicht. Darüber hinaus hat die prozessuale Verfolgung mehr positive als negative gesellschaftliche Auswirkungen in meinen Augen. Es ist das neue “Frisch gewischt!” – Schild, das zwar ebenso kleinlich anmutet, während sich daher grundlegende Überlegungen zu culpa in contrahendo und dem Umfang von Konsumentenschutz verstecken, deren Ergebnisse und wir heute als selbstverständlich im Geschäftsverkehr ansehen.

    Das Verhalten ist daher als legitim und als erfreulich für die Rechte der Konsumenten an ihren Daten zu betrachten.

  6. Ich verstehe das ganze Thema nicht so ganz. Könnte mich vielleicht jemand aufklären?

    So wie ich es bis jetzt verstanden habe:

    Websites benutzen Google Fonts (ist das kostenlos?) und da das Unternehmen die Daten in den USA hat, wäre das ein Datenschutzfall.

    Ich frage mich nur wie die Dame und der Anwalt zu dem Geld kommen? Sie haben ja weder mit Google noch was mit der Datenschutzbehörde gemeinsam? Was anderes ist es ja, wenn man sich zb. in Deutschland irgendwelche Filme über Torrent runterlädt. Da wird der Auftraggeber eher der Rechteinhaber der Filme sein. Zumindest hab ich das so verstanden.

    Edit: Danke für die downvotes. Lasst sie bitte kommen.

  7. Ich frag mich halt nur, was dann mit den ganzen JS-Libraries ist, die gefühlt jede zweite Website von einem externen CDN holt

  8. Der Anwalt hat sich wohl gedacht, er hat eine Gelddruckmaschine gefunden, allerdings kann er sich sein Papierl sonst wo hin stecken. Man geht auf https://abmahnung.wtf, holt dich den Musterbrief, schickt das ab und gut ist.

  9. Abzocke…. Keiner der „Geschädigten“ wird einen Schaden nachweisen können. Deshalb wird bei solchen Fällen gehofft, dass einfach ein paar Leute „die paar Euro“ zahlen. Kleinvieh macht auch Mist.

  10. da es in die 1000e geht nehm ich an es is auch a bissi $$$ im hintergrund und das wäre dann gewerblich und von daher eher net so gerechtfertigt

  11. Ich bin selbst davon betroffen und der Meinung das es eine Abzocke ist, wenn die Website absichtlich besucht wurde um dann im großen Stil Geld daran zu verdienen.

    Ein Hinweis darauf hätte auch gereicht, und ich hätte das an meiner Website korrigieren lassen.

    Bin ein kleiner Einzelunternehmer und hab nicht wirklich Ahnung von solchen Dingen. Da ich mir auch keinen IT-Experten leisten kann, wurde meine Website vor vielen Jahren von einem Freund erstellt, damals war noch alles rechtskonform.

  12. Dass das mit dem Einbinden externer Inhalte problematisch ist, ist bekannt. Möglichst viele, die dies tun, darauf automatisiert hinzuweisen find ich gut. Denen dabei Geld abknöpfen zu wollen ist einfach nur Profitgier.

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