Falls das eine Frage ist, gänzlich ohne Jurismuskenntnis interpretiert: Man darf sich nicht ohne dass es verpflichtend ist ins Firmenbuch eintragen (nehme an das ist eine Art Jahrbuch), und wenn man es doch tut, also zu Unrecht, dann gilt man auch als Unternehmer. Dabei dürfte es sich um eine Strafe handeln.
Unrecht = freiwillig?
Wenn ich das so lese, klingt das eher nach schlechter Google Üversetzung, um ehrlich zu sein 😄 ich weiß – leider nicht
Es geht darum, dass du dich darauf verlassen kannst, wenn einer im firmenbuch steht, tatsächlich Unternehmer ist u zb das kschg nicht gilt
Das “(=freiwillig)” ist überflüssig und entstammt nicht dem Gesetztestext, sondern hat der Depp hinzugefügt, der diese Publikation erstellt hat.
Die Regelung dient dem Verkehrsschutz, wer im Firmenbuch eingetragen ist und unter der Firma auftritt, kann sich nicht darauf berufen, kein Unternehmer zu sein, auch wenn er eigentlich keiner ist, weil er kein Unternehmen betreibt. Häufigster Anwendungsfall ist ein ehemaliger Unternehmer hat sein Geschäft aufgegeben und sich nicht aus dem Firmenbuch löschen lassen, scheint also weiterhin im FB auf und darüber hinaus tritt er auch weiterhin unter der Firma auf (schließt zB Verträge ab). Jetzt wurden ihm zB fehlerhafte Waren geliefert und er will seine Gewährleistungsrechte als Verbraucher geltend machen, weil er ja eigentlich gar kein Unternehmen mehr betreibt, da sagt die Rsp halt einfach nein, dein Gegenüber hat sich darauf verlassen können, dass du Unternehmer bist, also wirst du auch so behandelt.
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Die spinnen, die Juristen.
Falls das eine Frage ist, gänzlich ohne Jurismuskenntnis interpretiert: Man darf sich nicht ohne dass es verpflichtend ist ins Firmenbuch eintragen (nehme an das ist eine Art Jahrbuch), und wenn man es doch tut, also zu Unrecht, dann gilt man auch als Unternehmer. Dabei dürfte es sich um eine Strafe handeln.
Unrecht = freiwillig?
Wenn ich das so lese, klingt das eher nach schlechter Google Üversetzung, um ehrlich zu sein 😄 ich weiß – leider nicht
Es geht darum, dass du dich darauf verlassen kannst, wenn einer im firmenbuch steht, tatsächlich Unternehmer ist u zb das kschg nicht gilt
Das “(=freiwillig)” ist überflüssig und entstammt nicht dem Gesetztestext, sondern hat der Depp hinzugefügt, der diese Publikation erstellt hat.
Die Regelung dient dem Verkehrsschutz, wer im Firmenbuch eingetragen ist und unter der Firma auftritt, kann sich nicht darauf berufen, kein Unternehmer zu sein, auch wenn er eigentlich keiner ist, weil er kein Unternehmen betreibt. Häufigster Anwendungsfall ist ein ehemaliger Unternehmer hat sein Geschäft aufgegeben und sich nicht aus dem Firmenbuch löschen lassen, scheint also weiterhin im FB auf und darüber hinaus tritt er auch weiterhin unter der Firma auf (schließt zB Verträge ab). Jetzt wurden ihm zB fehlerhafte Waren geliefert und er will seine Gewährleistungsrechte als Verbraucher geltend machen, weil er ja eigentlich gar kein Unternehmen mehr betreibt, da sagt die Rsp halt einfach nein, dein Gegenüber hat sich darauf verlassen können, dass du Unternehmer bist, also wirst du auch so behandelt.