>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag
einstimmig entschieden, dass Österreich mit nationalen Urteilen zur
Herausgabe persönlicher Daten von Nutzern eines Online-Diskussionsforums
der Zeitung “Standard” gegen die in Artikel 10 der Europäischen
Menschenrechtskonvention geschützte Meinungsfreiheit verstoßen hat. Die
Straßburger Richter betonten, dass eine Pflicht zur Offenlegung von
Informationen über die User “eine abschreckende Wirkung” auf die
öffentliche Debatte hätte.
Gut, die sollten sich dann gleich auch die anderen ähnlichen Gesetze anschauen die genauso oft missbraucht werden um Meinungen zu unterdrücken und zu bestrafen.
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>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag
einstimmig entschieden, dass Österreich mit nationalen Urteilen zur
Herausgabe persönlicher Daten von Nutzern eines Online-Diskussionsforums
der Zeitung “Standard” gegen die in Artikel 10 der Europäischen
Menschenrechtskonvention geschützte Meinungsfreiheit verstoßen hat. Die
Straßburger Richter betonten, dass eine Pflicht zur Offenlegung von
Informationen über die User “eine abschreckende Wirkung” auf die
öffentliche Debatte hätte.
Gut, die sollten sich dann gleich auch die anderen ähnlichen Gesetze anschauen die genauso oft missbraucht werden um Meinungen zu unterdrücken und zu bestrafen.
Ziemlich coole Aktion vom Standard tbh
Gut so.