Nach Terroranschlag aufgelöster Islamistenverein in Wien kann nach brisantem Urteil weitermachen

5 comments
  1. Wieso wird im Artikel ein Politolge zu einem juristischen Fachthema befragt?

    Im vierten Absatz wird doch alles gesagt: Die Vereinspolizei (sprich: die zuständige Abteilung der Landespolizeidirektion Wien) hat einen Auflösungsbescheid erlassen. Das Gericht hat nun geprüft, ob der Auflösungsbescheid sachlich begründet war.

    Offensichtlich stand im Bescheid, dass der Verein seine Statuten überschritten habe und daher aufgelöst wird. Das Verwaltungsgericht hat aber erkannt, dass eben die Statuten nicht überschritten wurden.

    Nicht mehr, nicht weniger.

    Der Politolge sieht das daher aus dem falschen Blickwinkel. Nicht das Gericht hat einen politischen gewünschten Zustand herzustellen, sondern die Legislative hat dem Gericht die gesetzliche Grundlage zu geben, wie sich ebendiese Legislative das vorstellt.

    D.h. der Politolge sollte das Gesetz bzw. die Politik kritisieren.

  2. Wunderbar, dann können die Islamisten noch mehr Leute für sich gewinnen und die nächsten Attentäter sind schon vorprogrammiert. Der Verein gehört verboten!

  3. Weder Blau noch Schwarz hat Lösungen auf die wirklich dringlichen und wichtigen Probleme.

    Österreich – Zuhaus in der Bananenrepublik

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