Kanzleramt will Sicherstellungsanordnung der WKStA vorerst nicht befolgen

10 comments
  1. „Aktuell sehe man aber keine Grundlage, rechtskonform zu handeln.“ – Was genau soll denn der scheiß bedeuten?!?

  2. Naja, alle E-Mails aller Mitarbeiter, wo die allermeisten unbeteiligt am Sachverhalt waren, massen-auszuwerten ist in der Tat fragwürdig.

    >Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Wien, schrieb in einer Kolumne von “Sippenhaftung 2.0”, das Umfeld der Beschuldigten werde “Kollateralschäden eines Strafverfahrens” ausgesetzt.

  3. “Aktuell sehe man aber “keine Grundlage, rechtskonform zu handeln”, hieß es.” – egal wie umstritten die Anordnung, das ist eine echt blöde Aussage.

  4. Dass es die wksta auf die övp abgesehen hat, ist nichts neues. Nur weil man nicht jeder überzogenen Forderung nachkommt, missachtet man nicht den RS.

  5. Korrekt gehandelt wäre, zuerst der Anordnung zu folgen, und die Details dann vor Gericht aushandeln. Zumindest für Normalsterbliche.

  6. Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten…

    Andreas Kollross ÖVP

    Aber eine Vorratsdatenspeicherung haben wollen ihr Gfrasta.

Leave a Reply