
Hallo zusammen,
seit 2021 darf man ja Kosten von bis zu 300€ für “ergonomisches Mobiliar” absetzen. Letztes Jahr hab ich mir damit meinen Drehstuhl finanziert. Dieses Jahr wirds die Beleuchtung sein – Nur bin ich mir unsicher ob auch Deckenleuchten unter “ergonomische Beleuchtung” fällt (und nicht nur irgendwie Schreibtisch Lampen). Was denkt ihr? Danke schon mal für eure Antworten!
Link wo das steht:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/arbeitnehmerveranlagung/Steuerliche-Homeoffice-Regelungen
3 comments
Ist es eine spezielle Bürobeleuchtung? Dann sehe ich kein Problem.
Bei “fester Beleuchtung” könnte ich mir vorstellen, dass es ohne echtes Arbeitszimmer nicht durchgeht.
Einfach probieren hätte ich gesagt, oder im Zweifel als Werbungskosten mit Anteil der beruflichen Nutzung reinnehmen.
Du wirst keine Steuerprüfung wegen einer 300euro Beleuchtung bekommen.