Gegenspieler getreten: Mildes Urteil für Kicker

5 comments
  1. Tldr: Einen Menschen ins Koma treten -> trotz einschlägiger Vorstrafe nicht ins Gefängnis.

    Info für all jene Weltfremden und Naiven, die meinen, dass bei solchen Delikten “hart durchgegriffen” wird und die Täter “fix in den Häfn gehen”.

    Imho ein Skandalurteil.

  2. Absolut unmögliche Entscheidung. Gibt halt leider Jugendstrafrecht bis 21, aber trotzdem darf man bei schwerer Körperverletzung durchaus mehr verhängen – liegt also an Richterin und Staatsanwaltschaft, nicht am Gesetz per se. Bis zu fünf Jahre Haft wären möglich gewesen…

  3. >Der Tritt mit dem Fuß in das Gesicht des Gegners sei „aus Reflex“ passiert.

    Was ist das für eine Rechtfertigung? Wie kommt man zu so einem “Reflex”, außer durch entsprechendes Training?

  4. HAHAHAHAHAHH “sie müssen daran arbeiten” HAHAHAHHAHHAAH

    Oida. Wenn ich vergess mich von der Kirche abzumelden schickt mir der heilige Vatikan den Exekutor, der mich am liebsten tatsächlich exekutieren würd. Danach frisst amal gleich 5 Monate nur Reis und Dosengulasch von Clever und wennst dann noch ned die Wohnung oder den Verstand verloren hast, hast es vielleicht endlich geschafft aber beim KSV einen Eintrag, dasst dich anscheißt.

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    WENNST ABER WEN HALBAT DASCHLAGST…… NIX nix is. Wurscht. Einfach weitermachen! Staat zahlt Bude, bissl Hundi streicheln bei einem “AnTiGeWaLTsTraInInG”, bissl was auf ein Whiteboard aufmalen, 5 mal Tschuldigung sagen und fertig is die Gschicht.

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    Oida

    Als wär ned eh schon jeder einzelne Justizwachebeamte ein Blauer GENAU AUS SOLCHEN GRÜNDEN (da braucht ma nedmal die Ausländer dazu). Da musst fast aufpassen, dass der den dann nicht nachn Hefn abpassst und hamdraht.

    gestörtes Land in dem wir leben.

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