Absolut unmögliche Entscheidung. Gibt halt leider Jugendstrafrecht bis 21, aber trotzdem darf man bei schwerer Körperverletzung durchaus mehr verhängen – liegt also an Richterin und Staatsanwaltschaft, nicht am Gesetz per se. Bis zu fünf Jahre Haft wären möglich gewesen…
>Der Tritt mit dem Fuß in das Gesicht des Gegners sei „aus Reflex“ passiert.
Was ist das für eine Rechtfertigung? Wie kommt man zu so einem “Reflex”, außer durch entsprechendes Training?
Oida. Wenn ich vergess mich von der Kirche abzumelden schickt mir der heilige Vatikan den Exekutor, der mich am liebsten tatsächlich exekutieren würd. Danach frisst amal gleich 5 Monate nur Reis und Dosengulasch von Clever und wennst dann noch ned die Wohnung oder den Verstand verloren hast, hast es vielleicht endlich geschafft aber beim KSV einen Eintrag, dasst dich anscheißt.
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WENNST ABER WEN HALBAT DASCHLAGST…… NIX nix is. Wurscht. Einfach weitermachen! Staat zahlt Bude, bissl Hundi streicheln bei einem “AnTiGeWaLTsTraInInG”, bissl was auf ein Whiteboard aufmalen, 5 mal Tschuldigung sagen und fertig is die Gschicht.
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Oida
Als wär ned eh schon jeder einzelne Justizwachebeamte ein Blauer GENAU AUS SOLCHEN GRÜNDEN (da braucht ma nedmal die Ausländer dazu). Da musst fast aufpassen, dass der den dann nicht nachn Hefn abpassst und hamdraht.
5 comments
Tldr: Einen Menschen ins Koma treten -> trotz einschlägiger Vorstrafe nicht ins Gefängnis.
Info für all jene Weltfremden und Naiven, die meinen, dass bei solchen Delikten “hart durchgegriffen” wird und die Täter “fix in den Häfn gehen”.
Imho ein Skandalurteil.
Zadic ist längst rücktrittsreif. Die Strafen sind ein Witz und ermutigen zur Selbstjustiz.
Hier ein Auszug ähnlicher Witzurteile.
https://www.krone.at/2812720
https://www.derstandard.at/story/2000139053504/alkolenker-in-kaernten-fuer-toetung-von-zwei-menschen-verurteilt
https://www.derstandard.at/story/2000137280385/bedingte-haft-fuer-drei-niederoesterreicher-nach-toedlicher-pyro-unfall?ref=rss
https://www.derstandard.at/story/2000137240875/zuhaeltereiprozess-gegen-mutter-und-ihre-toechter
https://www.krone.at/2752928
Absolut unmögliche Entscheidung. Gibt halt leider Jugendstrafrecht bis 21, aber trotzdem darf man bei schwerer Körperverletzung durchaus mehr verhängen – liegt also an Richterin und Staatsanwaltschaft, nicht am Gesetz per se. Bis zu fünf Jahre Haft wären möglich gewesen…
>Der Tritt mit dem Fuß in das Gesicht des Gegners sei „aus Reflex“ passiert.
Was ist das für eine Rechtfertigung? Wie kommt man zu so einem “Reflex”, außer durch entsprechendes Training?
HAHAHAHAHAHH “sie müssen daran arbeiten” HAHAHAHHAHHAAH
Oida. Wenn ich vergess mich von der Kirche abzumelden schickt mir der heilige Vatikan den Exekutor, der mich am liebsten tatsächlich exekutieren würd. Danach frisst amal gleich 5 Monate nur Reis und Dosengulasch von Clever und wennst dann noch ned die Wohnung oder den Verstand verloren hast, hast es vielleicht endlich geschafft aber beim KSV einen Eintrag, dasst dich anscheißt.
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WENNST ABER WEN HALBAT DASCHLAGST…… NIX nix is. Wurscht. Einfach weitermachen! Staat zahlt Bude, bissl Hundi streicheln bei einem “AnTiGeWaLTsTraInInG”, bissl was auf ein Whiteboard aufmalen, 5 mal Tschuldigung sagen und fertig is die Gschicht.
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Oida
Als wär ned eh schon jeder einzelne Justizwachebeamte ein Blauer GENAU AUS SOLCHEN GRÜNDEN (da braucht ma nedmal die Ausländer dazu). Da musst fast aufpassen, dass der den dann nicht nachn Hefn abpassst und hamdraht.
gestörtes Land in dem wir leben.