**Noch kürzeres TLDR findet sich am Ende des Artikels**
“Wenn man hingegen nur einen kurzen Zeitraum filmt, die Aufnahmen dabei immer wieder überschreibt und nur im Anlassfall speichert – etwa per Unfallerkennung – ist das durchaus argumentierbar. Das Filmen aller Fahrten ohne spezifischen Grund ist jedoch nicht zulässig.
Auch das Filmen zu rein privaten oder familiären Zwecken, etwa um die Landschaft festzuhalten, sei nicht grundsätzlich untersagt. Im Gegenteil kann dort die sogenannte “Haushaltsausnahme” greifen, wie Tlapak erklärt. Auf derselben Basis sind auch regelmäßig Aufnahmen von Actioncams – etwa beim Snowboarden – oder das Drehen von Urlaubsvideos im öffentlichen Raum zulässig. Das gilt auch, wenn auf den Bildern andere Fahrzeuge oder Menschen identifizierbar sind.”
Es hat sich also nichts geändert.
So wie früher, kommt es auf die eigene Argumentation drauf an, ob du dich “strafbar” machst oder nicht. Die Aufnahmen dazu zu verwenden um andere aktiv anzuzeigen war und ist immernoch eine schlechte Idee wenn es sich um kleine oder sogar zivile Delikte handelt.
Um seine eigene Unschuld zu beweisen, kannst es nach wie vor, insbesondere vor Gericht, verwenden, da es in Österreich kein Beweismittelverbot gibt.
Die Sichtweise bezüglich EU Household exemption nutze ich seit Jahren mit Hinweissticker auf meinem Auto (hinten und vorne). Meine Intention soll mir die DSB mal nachweisen 😉
Kann jemand eine Dashcam empfehlen die zB immer nur die letzten 10 Minuten aufnimmt und nur per Knopfdruck und Crasherkennung (?) permanent speichert?
Am besten noch was dezentes was nicht auffällt / schirch aussieht.
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**Noch kürzeres TLDR findet sich am Ende des Artikels**
“Wenn man hingegen nur einen kurzen Zeitraum filmt, die Aufnahmen dabei immer wieder überschreibt und nur im Anlassfall speichert – etwa per Unfallerkennung – ist das durchaus argumentierbar. Das Filmen aller Fahrten ohne spezifischen Grund ist jedoch nicht zulässig.
Auch das Filmen zu rein privaten oder familiären Zwecken, etwa um die Landschaft festzuhalten, sei nicht grundsätzlich untersagt. Im Gegenteil kann dort die sogenannte “Haushaltsausnahme” greifen, wie Tlapak erklärt. Auf derselben Basis sind auch regelmäßig Aufnahmen von Actioncams – etwa beim Snowboarden – oder das Drehen von Urlaubsvideos im öffentlichen Raum zulässig. Das gilt auch, wenn auf den Bildern andere Fahrzeuge oder Menschen identifizierbar sind.”
Es hat sich also nichts geändert.
So wie früher, kommt es auf die eigene Argumentation drauf an, ob du dich “strafbar” machst oder nicht. Die Aufnahmen dazu zu verwenden um andere aktiv anzuzeigen war und ist immernoch eine schlechte Idee wenn es sich um kleine oder sogar zivile Delikte handelt.
Um seine eigene Unschuld zu beweisen, kannst es nach wie vor, insbesondere vor Gericht, verwenden, da es in Österreich kein Beweismittelverbot gibt.
Die Sichtweise bezüglich EU Household exemption nutze ich seit Jahren mit Hinweissticker auf meinem Auto (hinten und vorne). Meine Intention soll mir die DSB mal nachweisen 😉
Kann jemand eine Dashcam empfehlen die zB immer nur die letzten 10 Minuten aufnimmt und nur per Knopfdruck und Crasherkennung (?) permanent speichert?
Am besten noch was dezentes was nicht auffällt / schirch aussieht.