Es war eine der großen Forderungen aus Schladming in Richtung Landesregierung: eine Handhabe gegen sogenannte Anlegerwohnungen, die den Großteil des Jahres leer stehen. Und wirklich: Im Sog der Novellierung des Bau-/Raumordnungsgesetzes beschloss der Landtag im April dieses Jahres auch eine neue, teils umstrittene Leerstandsabgabe. Das Gesetz dafür tritt mit 1. Oktober in Kraft.
Aber: Bei der Gemeinderatssitzung am Mittwoch verzichtete Schladming vorerst darauf, die Leerstandsabgabe zu beschließen. “Die Treffsicherheit des Gesetzes ist zu hinterfragen”, sagt Bürgermeister Hermann Trinker.
Das Gesetz sieht vor, dass diese Abgabe Wohnungen trifft, die mehr als 26 Wochen im Jahr leer stehen. Diese zahlen 10 Euro pro Quadratmeter im Jahr. Es gebe zwar “großzügige Ausnahmebestimmungen”, die Gefahr sei aber groß, in einer Tourismusgemeinde “jeden zu treffen, der eine Wohnung vermietet”. Daher wolle man noch zuwarten, so Trinker weiter.
Offene Fragen bestehen
Man verlasse sich dabei auf eine Empfehlung des Gemeindebundes. Das bestätigt Gemeindebund-Geschäftsführer Martin Ozimic auf Nachfrage: “Wir sind sowohl bei der Zweitwohnsitzabgabe, als auch bei der Leerstandsabgabe auf Fragen gestoßen, die man im Vorfeld in der Schärfe so nicht bedacht hat”, sagt er. Man warte auf alle Fälle auf eine “offizielle Auslegung” durch das Land Steiermark. Ob eine Nachschärfung des Gesetztes nötig sei, kläre sich im Oktober.
Die Zweitwohnsitzabgabe wurde in der WM-Stadt am Mittwoch hingegen beschlossen. Sie tritt mit 1. Jänner 2023 in der “höchstmöglichen Höhe” von 10 Euro pro Quadratmeter in Kraft, so Bürgermeister Trinker. Welche Einnahmen daraus entstehen, sei wegen der vielen Ausnahmebestimmungen noch nicht abzuschätzen. Man hoffe aber, dass sie jene der Ferienwohnungsabgabe – die diese ja ersetzt – von 230.000 Euro pro Jahr “um ein mehrfaches” übersteige, so Trinker.
Aber auch da gebe es laut Ozimic (Gemeindebund) noch Unklarheiten. Zum Beispiel, was “die Voraussetzung dafür ist, dass die Gemeinde den höchsten Abgabensatz vorschreiben kann”. Ein ähnliches Modell ist in Kärnten bereits vom Verfassungsgerichtshof gekippt worden. “Wo, wenn nicht in Schladming sind die Voraussetzungen für das Höchstmaß wohl gegeben?”, fügt er hinzu.
Chefverhandler überrascht
Vom Wunsch nach einer Konkretisierung sehr “überrascht” zeigte sich Landtagsabgeordneter Wolfgang Dolesch, der für die SPÖ das Raumordnungsgesetz führend verhandelt hat. Brisant: Sein Gegenüber von der ÖVP war Erwin Dirnberger, Präsident des Gemeindebundes.
Dolesch: “Aus meiner Sicht ist allgemein alles geklärt, sonst hätten wir ja kein Landesgesetz verabschiedet.” Die Leerstandsabgabe sei “klar definiert”. Nachsatz: “Mich wundert es, dass genau Schladming das nicht macht, ist dadurch doch mit entsprechenden Mehreinnahmen zu rechnen.”
Prinzipiell empfiehlt Dolesch, sowohl Leerstands-, als auch Zweitwohnsitzabgabe gemeinsam einzuführen, denn sie würden sich ergänzen. Und zwar in allen steirischen Gemeinden, “weil damit eine Möglichkeit geschaffen wird, die Infrastrukturkosten besser abzufedern”.
Ramsau geht voran
Beide Abgaben – in der Maximalhöhe von 10 Euro/m2 – bereits beschlossen hat man in Ramsau am Dachstein. “Wir kennen unsere Problemfälle ohnehin und können darauf sehr gut reagieren”, sagt Ortschef Ernst Fischbacher. Auf die Unschärfen angesprochen, meint er: “Das war ein großer Schritt für das Land Steiermark. Man hat vieles vorsichtig definiert und mit einigen Ausnahmen. Es wird wohl einige Jahre dauern, bis man eine größere Treffsicherheit erreichen wird.”
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(c) Kleine Zeitung
Es war eine der großen Forderungen aus Schladming in Richtung Landesregierung: eine Handhabe gegen sogenannte Anlegerwohnungen, die den Großteil des Jahres leer stehen. Und wirklich: Im Sog der Novellierung des Bau-/Raumordnungsgesetzes beschloss der Landtag im April dieses Jahres auch eine neue, teils umstrittene Leerstandsabgabe. Das Gesetz dafür tritt mit 1. Oktober in Kraft.
Aber: Bei der Gemeinderatssitzung am Mittwoch verzichtete Schladming vorerst darauf, die Leerstandsabgabe zu beschließen. “Die Treffsicherheit des Gesetzes ist zu hinterfragen”, sagt Bürgermeister Hermann Trinker.
Das Gesetz sieht vor, dass diese Abgabe Wohnungen trifft, die mehr als 26 Wochen im Jahr leer stehen. Diese zahlen 10 Euro pro Quadratmeter im Jahr. Es gebe zwar “großzügige Ausnahmebestimmungen”, die Gefahr sei aber groß, in einer Tourismusgemeinde “jeden zu treffen, der eine Wohnung vermietet”. Daher wolle man noch zuwarten, so Trinker weiter.
Offene Fragen bestehen
Man verlasse sich dabei auf eine Empfehlung des Gemeindebundes. Das bestätigt Gemeindebund-Geschäftsführer Martin Ozimic auf Nachfrage: “Wir sind sowohl bei der Zweitwohnsitzabgabe, als auch bei der Leerstandsabgabe auf Fragen gestoßen, die man im Vorfeld in der Schärfe so nicht bedacht hat”, sagt er. Man warte auf alle Fälle auf eine “offizielle Auslegung” durch das Land Steiermark. Ob eine Nachschärfung des Gesetztes nötig sei, kläre sich im Oktober.
Die Zweitwohnsitzabgabe wurde in der WM-Stadt am Mittwoch hingegen beschlossen. Sie tritt mit 1. Jänner 2023 in der “höchstmöglichen Höhe” von 10 Euro pro Quadratmeter in Kraft, so Bürgermeister Trinker. Welche Einnahmen daraus entstehen, sei wegen der vielen Ausnahmebestimmungen noch nicht abzuschätzen. Man hoffe aber, dass sie jene der Ferienwohnungsabgabe – die diese ja ersetzt – von 230.000 Euro pro Jahr “um ein mehrfaches” übersteige, so Trinker.
Aber auch da gebe es laut Ozimic (Gemeindebund) noch Unklarheiten. Zum Beispiel, was “die Voraussetzung dafür ist, dass die Gemeinde den höchsten Abgabensatz vorschreiben kann”. Ein ähnliches Modell ist in Kärnten bereits vom Verfassungsgerichtshof gekippt worden. “Wo, wenn nicht in Schladming sind die Voraussetzungen für das Höchstmaß wohl gegeben?”, fügt er hinzu.
Chefverhandler überrascht
Vom Wunsch nach einer Konkretisierung sehr “überrascht” zeigte sich Landtagsabgeordneter Wolfgang Dolesch, der für die SPÖ das Raumordnungsgesetz führend verhandelt hat. Brisant: Sein Gegenüber von der ÖVP war Erwin Dirnberger, Präsident des Gemeindebundes.
Dolesch: “Aus meiner Sicht ist allgemein alles geklärt, sonst hätten wir ja kein Landesgesetz verabschiedet.” Die Leerstandsabgabe sei “klar definiert”. Nachsatz: “Mich wundert es, dass genau Schladming das nicht macht, ist dadurch doch mit entsprechenden Mehreinnahmen zu rechnen.”
Prinzipiell empfiehlt Dolesch, sowohl Leerstands-, als auch Zweitwohnsitzabgabe gemeinsam einzuführen, denn sie würden sich ergänzen. Und zwar in allen steirischen Gemeinden, “weil damit eine Möglichkeit geschaffen wird, die Infrastrukturkosten besser abzufedern”.
Ramsau geht voran
Beide Abgaben – in der Maximalhöhe von 10 Euro/m2 – bereits beschlossen hat man in Ramsau am Dachstein. “Wir kennen unsere Problemfälle ohnehin und können darauf sehr gut reagieren”, sagt Ortschef Ernst Fischbacher. Auf die Unschärfen angesprochen, meint er: “Das war ein großer Schritt für das Land Steiermark. Man hat vieles vorsichtig definiert und mit einigen Ausnahmen. Es wird wohl einige Jahre dauern, bis man eine größere Treffsicherheit erreichen wird.”