Letzte Woche stand 1 Ziviltechniker vor Gericht, angeklagt nach dem VerbotsG und dem Verhetzungsparagrafen. Der Schuldspruch der Geschworenen wurde aber vom Richter aufgehoben.

2 comments
  1. Schwierig – sind die Postings der einzige Beweis seiner wiederbetätigung? Keine alten Fahnen/Andenken im Keller? Kein nachweisbarer Kontakt zu Nazigruppen?

    Weil die Postings finde ich zwar widerlich, diskriminierend, beleidigend, transphob, xenophob und hetzend. Und machen seine Gesinnung deutlich klar.

    Aber Strafbestand Wiederbetätigung? Seh ich hier tatsächlich nur ansatzweise in dem ‘Hakenkreuzbinden’-Posting, sonst nicht. Und auch das wirkt auf mich Jus-Laien irgendwie schwach?

    edit: überfliege grad das Verbotsgesetz – schaun was ich danach denke

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