FFP2-Masken wurden in Anzeige gegen Journalisten als Verstoß gegen Verhüllungsgesetz bezeichnet

6 comments
  1. Höchststrafe Verhüllungsverbot: 150 Euro

    Höchststrafe Wiener Öffis ohne Maske: 50 Euro

    Das sind zwei Gesetze die zwar miteinander in Konflikt stehen, durch die Maskenpflicht in den Wiener Öffis ergibt sich aber meiner laienhaften Meinung nach keine Ausnahme vom Verhüllungsverbot (wenn keine anderen Gründe als Ausnahme gelten).

    Logische Konsequenz wäre in Zukunft lieber auf Nummer sicher zu gehen und in den Öffis keine Maske mehr aufzusetzen, weil die Höchststrafe ohne Maske geringer ist als die Höchststrafe mit Maske.

  2. Ich finde zwar den Hrn Bonvalot mittlerweile eigentlich nur mehr unnötig provokant, obwohl ich ihn am Beginn der Pandemie recht geschätzt habe.

    Aber sowas ist einfach nur eine Frechheit von der Wr Polizei und es stellt sich die Frage, wie konstruiert dann nicht auch andere Vorwürfe sind, sowohl in dem konkreten Fall als auch im Allgemeinen. Kapiert denn bei denen keiner, dass solche Aktionen dem Ansehen der Polizei nur noch mehr Schaden hinzufügen?

  3. Hä, die Masken sind doch aus gesundheitlichen Gründen getragen, was explizit eine Ausnahme im Verhüllungsgesetz ist.

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