
Liebe Jura-Menschen hier, ich hätte da Mal so ne Frage.
Laut WKO und AK müssen Stellenausschreibungen immer mit einer Gehaltsangabe versehen sein, wobei laut WKO nicht einmal der Satz “nach KV” ausreichend ist.
Die Stadt Klagenfurt lässt anscheinend einfach die Angabe gleich ganz weg.
Wie seht ihr das aus rechtlicher Sicht?
5 comments
Bitte hier melden: https://www.formularservice.gv.at/site/fsrv/user/formular.aspx?pid=f5e337bc2b724ef9bdf8e1f5f8d15ee4&pn=B474bebfe62fb4e1c8e834e48efe059d2
Bei uns in der Gemeindezeitung steht auch immer nur “Entlohnung erfolgt nach Gemeindebedienstetengesetz” (oder sowas in der Art, keine Ahnung welches Gesetz genau) und keine Zahl.
Und natürlich auch nicht wie man dann genau als was eingestuft ist, insofern ziemlich für die Fisch das ganze.
Ich sehe es leider am Foto nicht, da es bissl zu klein ist, aber manchmal steht dann dabei nach welchem Gehaltschema entlohnt wird. Man muss sich halt dann selber die Arbeit machen und das dann raussuchen, aber im Grunde ist es “easy” das Gehalt rauszufinden.
Gibt ein paar Ausnahmen vom Gesetz u.a. Ärzte soweit ich das richtig verstehe.
Bitte sprich von uns nicht als Jura-Menschen. Wir sind Jus-Menschen und stolz darauf! (Jura finden wir bei einem mäßig beliebten nördlichen Nachbarland, das Schnitzelverbrechen begeht)