
Grüß euch, ich hab grad auf ORF von dem Thema gelesen ([https://wien.orf.at/stories/3178218/](https://wien.orf.at/stories/3178218/)).
Hat wer Erfahrungen damit? Ist da mit irgendwelchen “Nebenwirkungen” (evtl. auch längerfristig) zu rechnen? Den Absatz, dass der Preis für alle steigt, wenn das viele machen ist mir klar und bekannt.
Bei meinem Energielieferanten liegt der Grundversorgungspreis bei etwa 16 Cent/kWh und ist somit deutlich günstiger als der Arbeitspreis für zB Neukunden. Und das jeder Anspruch drauf hat, klingt fast zu gut um wahr zu sein. Wenn ich mir die Preise, die hier so kursieren, ansehe, wäre das das für viele ein Segen.
6 comments
Wenn eh alle darauf Anspruch haben, und die Anbieter zum Grundversorgungstarif verpflichtet sind, warum gibt’s dann überhaupt andere Preise? Ich blick bei dem echt nimmer ganz durch
>Laut E-Control hatten mit Stand Juli 832 Menschen einen Grundversorgungstarif für Strom erhalten.
Insgesamt in Österreich?
Mit hat die Wien Energie btw das mitgeteilt:
>gerne informieren wir Sie, dass die Grundversorgung nur dann gilt, wenn Sie von Ihrem Energieversorger gekündigt werden, damit keine Abschaltung veranlasst wird.
Da Sie mit uns einen aufrechten Energieliefervertag haben, gilt die Grundversorgung nicht.
Der Grundversorgungspreis ist prinzipiell für Personen in prekären Verhältnissen gedacht und relativiert sich mit der zunehmenden Menge an Personen, die besagte Grundversorgung erhalten.
Prinzipiell hat jede Person in Österreich gemäß §77 ELWOG das Recht auf diese Grundversorgung und die Anbieter von Strom, Wasser, Gas und Telekommunikation haben den Zwang zum Abschluss des Vertrags, es sei denn: Im ElWOG wird (für NÖ zb) auf das Niederösterreichische Ausführungsgesetz (NÖ ElWG 2005) verwiesen und behandelt unter §45 die Grundversorgung. Dort heißt es in Absatz 6, dass Versorger das Vertragsverhältnis von Grundversorgungskunden aus “wichtigem Grunde” kündigen können.
Also können Energieversorger (länderabhängig natürlich) da raus, da ein wichtiger Grund insbesondere dann vorliegt, wenn ein Lieferant bereit ist, einen Liefervertrag auch außerhalb der Grundversorgung abzuschließen. Daher ist eine Berufung auf eine Grundversorgung trotz der theoretischen Pflicht zum Vertragsabschluss ablehnbar, da fast alle Lieferanten außerhalb der Grundversorgung Verträge abschließen würden.
Mit anderen Worten: In NÖ kann man sich rausreden. Darum schaut euch die länderspezifischen Verklausulierungen gut an. Es gibt immer eine Exit-Strategie.
das Posting gibts jetzt auch jede Woche, wenn du absolut keine Mittel hast um deine Stromrechnung zu bezahlen, dann ja
so als Gag, weil du glaubst das System auszutricksen, Nein
Soweit mir bekannt gibt es nur in wenigen Bundesländer keine Gesetze die das schwer machen.
In OÖ geht es
Interessant, persönliches Beispiel, Anbieter go green energy:
Mein aktueller Energiepreis (Preisgarantie bis 31.12.)
Strom 7,08 Cent/kWh / Gas 2,58 Cent/kWh
Aktueller regulärer Energiepreis
Strom 73,09 Cent/kWh / Gas 29,51 Cent/kWh
**Grundversorgungstarif**
**Strom 19,20 Cent/kWh / Gas 8,40 Cent/kWh**