
Kundmachung der Bundeswahlbehörde über das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl in Österreich 2022. Nun haben die Zustellungsbevollmächtigten der Wahlwerber 7 Tage Zeit das Ergebnis beim Verfassungsgerichtshof anzufechten.

Kundmachung der Bundeswahlbehörde über das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl in Österreich 2022. Nun haben die Zustellungsbevollmächtigten der Wahlwerber 7 Tage Zeit das Ergebnis beim Verfassungsgerichtshof anzufechten.
6 comments
Würden alle Grosz-Wähler am selben Ort wohnen, wäre das die drittgrößte Stadt Österreichs. Schräg.
64k stimmen fürn staudinger, gibts überhaupt soviele wahlberechtigte im waldviertel?
Hat der Wallentin einen echten Zustellungsbevollmächtigten oder nur einen Erfundenen?
Wlazny und Wallentin nur 10 k Stimmen auseinander. Der eine wird gefeiert als Phänomen ala Kurz und der andere wird als aussichtsloser Wappler hingestellt.
91.000 Leute ungültig? Ist das “normal” im Vergleich zu anderen Ländern?
Und was machen die? Gehn die hin aus Gruppenzwang und malen dann heimlich einen Protest-Beidl aufs Blatti?
Es ist schon org, dass die 2,2 Mio vom VdB dann doch wieder nur 25% der Gesamtbevölkerung sind..