>Die Sicherheitshaft ist gesetzlich streng geregelt. Sie müsse unter anderem verhältnismässig sein und dürfe nicht länger dauern als die zu erwartende Freiheitsstrafe, schreibt das Gericht in der Mitteilung weiter.
Diese Bedingungen seien im vorliegenden Fall nicht mehr gegeben. Dies, weil die bis dato erstandene Haftdauer in grosse zeitliche Nähe zu der zu erwartenden Dauer der Freiheitsstrafe gerückt ist, welche für die vom Beschuldigten verübten Delikte voraussichtlich auszufällen sein wird. Es ist ein Szenario, das als Überhaft bezeichnet wird.
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>Die Sicherheitshaft ist gesetzlich streng geregelt. Sie müsse unter anderem verhältnismässig sein und dürfe nicht länger dauern als die zu erwartende Freiheitsstrafe, schreibt das Gericht in der Mitteilung weiter.
Diese Bedingungen seien im vorliegenden Fall nicht mehr gegeben. Dies, weil die bis dato erstandene Haftdauer in grosse zeitliche Nähe zu der zu erwartenden Dauer der Freiheitsstrafe gerückt ist, welche für die vom Beschuldigten verübten Delikte voraussichtlich auszufällen sein wird. Es ist ein Szenario, das als Überhaft bezeichnet wird.