Rollstuhlfahrer darf betrunken fahren.

17 comments
  1. In den USA darf man mit Pferden auf den Strassen reiten (“traveling”).

    Siehe: https://www.youtube.com/watch?v=p87D9J5P4CY

    Von daher ist es interessant zu sehen das auch in Österreich die
    Polizisten eine Strafe auszuteilen die rechtlich nicht gedeckt ist
    (i. e. Rollstuhlfahrer die nicht in der Straßenverkehrsordnung als
    Fahrzeuge genannt sind; die Rechtsprechung wird interessant).

  2. Hat der Kiwara ned voraus gedacht? Selbst wenn er 1 Promille hat, was soll der Rollstuhlfahrer tun? Aufstehen und den Rollstuhl schieben?!

  3. Hat auch einen Grundrechtsbezug. Es würde bedeuten, dass der Alkoholkonsum bzw die Lebensführung, unter die der Konsum einzuordnen ist, für Menschen in Rollstühlen eingeschränkt wäre, wenn sie sich danach nicht mehr im öffentlichen Raum bewegen dürften. Das heißt aber nicht automatisch, dass ein solcher Eingriff, also das unter Strafe stellen unzulässig wäre. Der Eingriff, also die Grundrechtsbeschränkung muss aber im öffentlichen Interesse bspw in der Sicherheit des Straßenverkehrs liegen und verhältnismäßig sein. Sehr spannend.

  4. Wenn ma besoffen ham geht und dadurch an Unfall verursacht kann einem a da Führerschein enzogen werden… also hätte der Rollstuhlfahrer genauso wie der besoffene zufussgeher ein Taxi nehmen sollen…

  5. Stufte es als Fahrrad ein… wie deppat kann man sein. Ist ja nicht so, dass er nicht lieber zu Fuss gehen würde, wenn er könnte. Jeder gesunde Mensch kann sich entscheiden, betrunken auf a Fahrrad oder ins Auto zu steigen. Für ihn ist es einfach bsoffen „heimgehen“. Wieso schikaniert man solche Leute noch. Machen eh schon genug durch. 1600 Euro als Strafmaß auch noch ziemlich krank. Ja ich weiß, die Höhe liegt an der Weigerung. Trotzdem oarg.

  6. Wartet: “Ihm darf der Führerschein nicht entzogen werden”. Der sitzt im Rollstuhl, wie soll der Autofahren🤔

  7. Rollstühle gibt es seit dem 19. Jahrhundert, aber erst jetzt kam die Frage auf, ob es sich dabei um Fahrzeuge gemäß der StVO handelt. Das ist schon kurios.

  8. §2 Abs. 1 lit. 19 StVO: Definition Fahrzeug. Es gibt fixe ausnahmen, eine davon ist der Rollstuhl. Das hab ich damals in der Grundausbildung auswendig lernen müssen. Hat wohl der Kollege aus Vorarlberg nicht oder er hats vergessen. Unnötig jedenfalls das Ganze. Den Gerichtsprozess hätte man sich sparen können.

  9. Wenn am Steuer trinken so falsch ist, warum hat der liebe Gott es so amüsant gemacht? (/s)

    blöd wenn das steuer unbedingt nötig is

  10. Erinnert mich an einen alten GTI Witz.

    An einer Kreuzung steht ein elektrischer Rollstuhl mit Fahrer der auf grün wartet. Kommt von hinten ein GTI abgefahren und bleibt neben dem Rollstuhl stehen mit offenen Fenster.
    *wrum-wrum!*
    Der GTI Fahrer zum Rollstuhl Lenker. „Meiner hat jetzt 180ps, geht wie Sau! Deiner schaut auch ganz nett aus. Was geht er denn so?“

    Drauf der Rollstuhlfahrer: „Fuchzehn kmh…“

    GTI: „Ma oida, do kommst Jo glei z’fuaß geh!“

    Ampel schaltet auf grün.

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