[Arbeiterkammer] Der Zug fällt aus – eine Dienstverhinderung? – wichtige Info für nächsten Montag

11 comments
  1. Angenommen man pendelt mit dem Auto und an zumindest einem Tag im Monat fahren keine Züge: Kann man dann im jeweiligen Monat die große statt der kleinen Pendlerpauschale beantragen? Die große Pendlerpauschale setzt ja voraus, dass auf der Strecke keine Öffis zur Verfügung stehen.

  2. Der Streik betrifft nur die Öbb, oder? Wiener Linien fahren? Normal fahre ich S- Bahn, aber es geht mit drei mal umsteigen auch ohne…

  3. Was nirgends so klar steht ist, welche Kosten für alternative Transportmittel ersetzt werden. Es steht nur dass es grundsätzlich Anspruch gemäß Fahrgastrechte gibt, und das im Einzelfall entschieden wird, auch unter Bedachtnahme auf die Ankündigung des Streiks. Klingt für mich nach: blabla, wir werden uns schon irgendwie rausreden und nicht zahlen, blabla.

    Ganz konkret: Wenn ich mit dem Auto fahre und dafür extra eine Vignette kaufen muss. Kann ich die Kosten für diese und für den Sprit von den ÖBB zurück fordern?

  4. Meint ihr, der Streik geht als Dienstverhinderung durch, dass ich nicht vom Bett zum Schreibtisch komm? Oder wäre es zumutbar die weite Strecke zu Fuß zu gehen? Immerhin liegt ein Zimmer dazwischen.

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