OGH-Urteil zu Elternteilzeit und “unechtem” All-in-Gehalt

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  1. > Sein All-in-Gehalt sollte durchschnittlich 25 Mehr- und Überstunden pro Monat decken. Dieser bestimmbare Anteil sei anlässlich der Elternteilzeit herauszurechnen (und nicht mehr zu bezahlen). Allerdings berechneten die Gerichte den Wert der 25 Mehr- und Überstunden anhand des kollektivvertraglichen Mindestgehalts, sodass der Abzug deutlich geringer wurde als von der Arbeitgeberin vorgenommen.

    Einfach aliquot zurückrechnen wäre ja zu einfach gewesen…

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