Wisst Ihr, ab wann man die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) für das vergangene Jahr ausfüllen kann? Bei mir sind bereits alle Lohnzettel eingereicht.

6 comments
  1. Die Meldefrist ist bis März, solange musst du warten. Neben den Lohnzettel werden ja z. B auch deine Spenden gemeldet.

  2. Arbeitgeber, Organisationen (Spenden) oder andere Meldepflichtige (109 EstG), müssen bis Ende Februar beim Finanzamt melden. Daher wenn sich alle an die Frist halten, solltest du spätestens ab der 2. Märzwoche die Arbeitnehmerveranlagung (L1) machen können.

  3. Wie andere Antworten sagen, potentiell ist es klug, bis Anfang März zu warten, technisch möglich auf Finanzonline ist es jedoch ab 5.1.

  4. Ganz blöd gefragt:

    Was ist der unterschied zu dem automatischen steuerausgleich wenn man es manuell macht?

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