
Hallo Schwarmwissen,
Kurze Frage, wie kann es sein, dass dem Fahrer hier die Weiterfahrt gestattet wurde?
(Bekommt es dann das Fahrverbot für AT erst in Wochen per Bescheid zugestellt?)
Wenn ich das mache nehmens sicher mein Zettel, und ich darf auf der Stelle nicht mehr fahren.
https://ooe.orf.at/stories/3188479/
KA wie man auf Reddit Mobile etwas Hyperlinkt, ich hoffe mal es geht 🙂
9 comments
Wahrscheinlich weil das Recht es bei Ausländern nicht erlaubt was anderes zu machen. Sind halt eine Bananenrepublik.
Als Autofahrer kannst dir in Österreich sowieso alles leisten ohne mit gröberen Konsequenzen rechnen zu müssen. Bin da eher für das Schweizer Modell. Strafen ans Einkommen gekoppelt und bei Rasern sofort das Auto beschlagnahmen und versteigern.
Weil Autofahrer hier machen können was sie wollen. Wenn der aber die Polizei gedutzt hätte, hättens ihn wahrscheinlich am Ort und Stelle hingerichtet
> Raser mit 252 km/h auf A9 unterwegs.
> Der Mann durfte weiterfahren und wird angezeigt.
# ayo wie bitte?!
Führerschein wird abgenommen, wenn er nicht mehr fahrtauglich ist. So aber wird ein Verfahren eingeleitet und am Ende wird ein Teil der Strafe der Führerscheinentzug sein. Polizei ist schließlich die Exekutive und nicht die Judikative.
Da wäre doch auch eine Überprüfung der Fahrsicherheit durch den Amtsarzt fällig gewesen.
Und eine Nachschau durch einen Techniker der Landesregierung, ob da wohl kein Tuning im Spiel war…
Ach so. Es ist Feiertag. Dann passiert das alles erst morgen… 😁
Aber leider sind wir in Österreich – da passiert so was nicht.
das ist einfach nur mehr … wah. wer weiß, vielleicht hat der Fahrer ja gute Freunderlwirtschaft gehabt
Führerscheinabnahmen wegen Geschwindigkeit sind grundsätzlich mal vor Ort durch die Polizei nur möglich, wenn die Übertretung mit technischen Mitteln festgestellt wurde und gewisse Höhen überschritten werden.
Dann KANN der Führerschein abgenommen werden. Das wird aber sehr eng ausgelegt und kommt dann zu tragen, wenn meist noch etwas dazukommt – er kündigt an, dass er so weiterfahren wird, weil er es eilig hat. (wer ist so dumm…)
Ansonsten sei gesagt, dass ein Führerschein grundsätzlich nur von der Behörde entzogen wird, ausgenommen die Punkte in §39 FSG.
Dafür gibt’s ja jetzt bald die Fahrzeug Enteignung