Warum Willhaben, Airbnb und Co User jetzt an das Finanzamt verraten müssen

12 comments
  1. Paylivery auf willhaben war immer sehr praktisch aber wer auf willhaben nur casual hier und da was verkauf, den wird das wohl kaum betreffen. Airbnb hingegen mit rückwirkender Meldung an das Finanzamt ist arg aber ich dachte hier immer, man muss das eh anmelden und darf da nicht einfach privat was dazu verdienen, ist ja quasi ein Hotelzimmer, irgendwie.

  2. Wer so etwas offiziell versteuert gehört sowie entmündigt und wenn ich im Jahr 100K mit privaten Verkäufen machen geht das den Staat nichts an.

  3. Dann hab ich halt meinen 5000€ Gaming PC Bar über dieses Schwarze Brett beim Billa für 1000€ verkauft und somit 4000€ Verlust gemacht. Genug Verlust für mein Kalenderjahr.

    Wenn sie meine Gewinne versteuern wollen dann kann ich wohl auch Verluste gegenrechnen, oder?

  4. Super dann brauche ich mich nicht um die Nachbarin kümmern, welche 2k netto jedes Monat einstreicht schwarz durch die illegale Vermietung ihrer Wohnung auf AirBnB.

  5. Na hoffentlich bekommen jz die ganzen abzocker mit ihren überteuerten PlayStation 5 a gscheite Nachzahlung.

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