Hallo Leute, ich denke ihr habt auch schon vom aktuellsten Urteil des OGH gehört das diverse Gebühren, Anmeldegebühren, Servicepauschale, Gebühr für Zutrittskarte etc. laut [OGH Urteil](https://help.orf.at/stories/3216523) unzulässig sind.

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Nun meine Frage an euch: Hat sich jemand von euch das Geld schon zurückgeholt? Wenn ja wie, reicht eine E-Mail oder muss man denen mit VKI, Rechtsschutzversicherung etc. kommen?

3 comments
  1. Ich wollte es bei einer anderen Kette aufgrund des Urteiles mein Geld zurückholen.

    Diese hatten ebenfalls “Aktivierungsgebühr usw”

    Antwort Betreiber: Betrifft nicht uns – Urteil nur für die genannten Unternehmen gültig.

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    Stimmt das?

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    Edit: ah, Link gelesen.

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