
Hallo Leute, ich denke ihr habt auch schon vom aktuellsten Urteil des OGH gehört das diverse Gebühren, Anmeldegebühren, Servicepauschale, Gebühr für Zutrittskarte etc. laut [OGH Urteil](https://help.orf.at/stories/3216523) unzulässig sind.
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Nun meine Frage an euch: Hat sich jemand von euch das Geld schon zurückgeholt? Wenn ja wie, reicht eine E-Mail oder muss man denen mit VKI, Rechtsschutzversicherung etc. kommen?
3 comments
Ich war dort zwischen 2018 und 2021 Mitglied. Habe zu der Sache nur folgenden Link der AK gefunden: https://www.arbeiterkammer.at/fitness
Interessant – das Urteil argumentiert primär über “ohne Gegenleistung”.
Ich wollte es bei einer anderen Kette aufgrund des Urteiles mein Geld zurückholen.
Diese hatten ebenfalls “Aktivierungsgebühr usw”
Antwort Betreiber: Betrifft nicht uns – Urteil nur für die genannten Unternehmen gültig.
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Stimmt das?
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Edit: ah, Link gelesen.