Ich frage mich ob es Legal ist, ORF Produktionen auf Youtube zu stellen. Klar, es machen viele, aber als ich beim ORF mal nachgefragt habe warum sie nicht sowas wie “funk” bei den Piefke starten, wurde mir gesagt dass das ORF-Gesetz keine uploads auf externe Seiten zulasse.

Bei dem jetzt vorliegenden Fall regt mich besonders auf, dass Steuergeld für eine Produktion aufgewendet wurde die jetzt auf einem Rechtsextremen YT Kanal verbreit wird.

Dazu kommt noch dass die Wappler das Seitenverhältnis beschnitten haben.


9 comments
  1. Unabhängig davon. Habens die Rechte das hochzuladen? Nein? Melden. YT ist da mit ihrem Strike System relativ streng. ORF dürfte ihre Produktionen halt nicht im Content ID System drinnen haben, deshalb wirds nicht von allein geflagt.

  2. Wo kein Kläger, da kein Richter. Der ORF besitzt das Urheberrecht an dem Material, wenn er dagegen nicht vorgeht, ist es halt so. Vlt. ist es ja auch irgendeine Art Vereinbarung (Interviewgast stellt kostenlos seine Zeit zur Verfügung, darf das Interview dann aber auch auf seinen Social-Media-Kanälen verwenden).

  3. Ich sehe alle paar Tage eine neue FPÖ Werbung auf Youtube. Je nach Inhalt melde ich sie und blockiere sie, in der Hoffnung, dass ich weniger davon sehe (was offenbar nur mäßig funktioniert) oder zumindest einzelne Videos weniger Reichweite bekommen weil sie vlt wirklich runter genommen werden.

    Ich hasse diese vergiftende rhetorik so sehr, und wenn ich den Landbauer oder Kickl sehe wird mir manchmal buchstäblich übel.

  4. Hier gelten die selben regeln wie bei allen anderen content copy rights.

    Wenn die komplette zib ungeschnitten drauf ist solltest es melden können, wenn’s kommentiert wurde oder nur in Teilen hochgeladen wurde lässt es YouTube glaube ich zu. Deshalb wahrscheinlich auch das neue Seitenverhältnis.

  5. kann ma irgendwie verhindern das ma den kleinen wo zu gesicht bekommt. Ich warte aktuell wenn der kickl auf yt zu sehen ist bis das überspringen pfeilchen kommt, weil ich dem nicht mal einen click vergönnt bin

  6. >wurde mir gesagt dass das ORF-Gesetz keine uploads auf externe Seiten zulasse

    Problem Nr. 1 war lange, dass es dem ORF nicht erlaubt war, soziale Netzwerke zu nutzen. Damals wollte man auf YouTube, aber durfte nicht. Als das Verbot dann gefallen ist, wollte man nicht mehr. Wobei da auch Problem Nr. 2 zum Tragen kommt: ORF-Produktionen dürfen nicht länger als 7 Tage im Internet abrufbar sein. Die YouTube-Videos müssten also ständig wieder gelöscht werden.

    Man bekommt aber kein Problem, wenn man selbst eine ORF-Produktion hochlädt. Der ORF drückt da beide Augen zu, solange sich die Konkurrenz (die Privatsender) nicht darüber aufregen.

    >Bei dem jetzt vorliegenden Fall regt mich besonders auf, dass Steuergeld für eine Produktion aufgewendet wurde die jetzt auf einem Rechtsextremen YT Kanal verbreit wird.

    Ich sehe das anders. Ich würde mich aufregen, wenn man das nicht tolerieren würde. Als Gebührenzahler und Bürger finanziere ich den ORF. Der ORF gehört uns allen, also sollte es auch möglich sein, den Content zu verwenden. Zumindest was Nachrichten betrifft (bei fiktionaler Unterhaltung ist es nochmal was anderes).

    Man kann nicht alles hart sanktionieren und verbieten, nur weil eine rechte Partei davon profitieren könnte.

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