
In welchen Fällen Mieter sofort ausziehen können: Eine kürzlich erfolgte Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) lässt Wohnungsmieter aufhorchen.

In welchen Fällen Mieter sofort ausziehen können: Eine kürzlich erfolgte Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) lässt Wohnungsmieter aufhorchen.
4 comments
> Es gebe auch Mieter, die auf Biegen und Brechen einen Grund suchten, vor Ende der Kündigungsfrist auszuziehen – weil sich Berufs- oder Familienverhältnisse geändert hätten. Hier sei natürlich der Vermieter im Recht.
Schwer zu verstehen, warum ausgerechnet das keine “wichtigen Gründe” sein sollen.
Immer wieder schön zu lesen “der OGH hat kürzlich entschieden” und dann ist kein Zitat angegeben und das in einem Rechtsgebiet wo sich jede Woche was ändert.
[Die E wirds wohl sein](https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20220223_OGH0002_0040OB00191_21Y0000_000&Suchworte=RS0133956+)
Kurzgesagt: Studierende die im Studentenheim wohnen haben einen wichtigen Kündigungsgrund wenn die Uni pandemiebedingt auf Distance Learning umsteigt.
Grund: Studierende mieten sich im Studentenheim ein um schneller und leichter in Kontakt mit anderen Unimenschen zu kommen. Wenn die Pest ausbricht (woran die Studentin keine Schuld hat) und die Uni dann zudreht, geht das halt nicht. Weil Austausch mit anderen nicht möglich ist und Studentin das nicht zuzurechnen ist, ist der Zweck des Vertrags durch “Dritten” = Naturereignis vereitelt, daher Rücktritt aus wichtigem Grund möglich. Gratuliere.
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Was daran news-worthy ist frag ich mich immer noch, zumal das echt nicht allgemeingültig ist. Jemand der sich im Schrebergarten einmietet hat eine andere Ausgangslage wie jemand im Zinshaus, wie im EFH usw…
Das ist ein durchaus zielführender Entscheid, denn Studentenheime (zum Beispiel bei einer HTL) waren während der Pandemie geschlossen, haben aber trotzdem eine Gebühr von 2/3 der Monatsrate verlangt (mit der Argumentation, man müsse Heizen und das Essen sei auch schon gekauft).