Sechs Monate sind ein bisserl wenig, normalerweise spricht man von ein bis zwei Jahren. Kenn dazu aber grad keine Judikatur, also könnt das auch ganz normal sein. Absurd isses nicht.
Das Recht hat ein Vermieter jedenfalls – wichtig ist, wie hier eh auch festgesetzt wird, dass er sich anmeldet und es va auch nicht in schikanöser Weise, noch zu Unzeiten (zB um 02:00) geschieht.
Arbeiterkammer fragen. Eine Klausel zum Besichtigungsrecht des Vermieters hatte ich bisher immer in Mietverträgen, aber nicht in 6 Monatsabständen. Ich hatte aber noch nie eine solche Besichtigung in 15 Jahren und 3 verschiedenen Wohnungen.
Ich bild mir ein mal gelesen zu haben dass die Voranmeldezeit 2 Woche und nicht 2 Tage sind.
Gründe:
1. Neuvermietung/Verkauf
2. drohende Schäden bspw durch gesundheitsgefährdung
3. Sanierungs und Instandhaltungsmaßnahmen
4. Kontrolle des mitvermieteten Inventars
5. ablesen von Messgeräten
Das einzige, dass er in einem sechsmonatigen Intervall kontrollieren wollen würde, wär vermutlich das mitvermietete Inventar (Ich will ihm keine Neugier unterstellen)
Ist zwar erlaubt, ABER nur wenn:
-sie nur in größeren Zeitabständen, in einem Zeitraum von ein bis zwei Jahren, stattfinden
-nicht schikanös sind
-zu einer angemessenen Uhrzeit stattfinden
Grundsätzlich völlig in Ordnung, über den Zeitraum der Voranmeldung kann man diskutieren. Ist eine Standardklausel und wird normal nicht missbraucht. Wennst einen oasch privaten Vermieter hast der ständig auf der Matte steht weil er dir ned vertraut ist der Vermieter oasch und nicht der Vertrag
[removed]
Ich hab meine Vermieterin schon oft eingeladen, aber sie will nicht vorbei kommen auf nen Kaffee … Seit 7 Jahren kein einziges Mal in der Wohnung.
Passiert das wirklich bzw nehmen Vermieter dann ihr Recht auf Besuch wahr? Wie ist das bei euch?
Vielleicht ergänzen “…im Beisein des Mieters”
Warum Reddit – wenn es die Mietervereinigung gibt – bitte bei solchen Themen vielleicht die Profis fragen – notfalls auch die AK.
zum thema – wenn der Vertrag sich auf das MRG beruft – sollte im Vertrag vermerkt sein – dann..
§ 8. (1) Der Hauptmieter ist berechtigt, den Mietgegenstand dem Vertrag gemäß zu gebrauchen und zu benützen. Er hat den Mietgegenstand und die für den Mietgegenstand bestimmten Einrichtungen, wie im besonderen die Lichtleitungs-, Gasleitungs-, Wasserleitungs-, Beheizungs- (einschließlich von zentralen Wärmeversorgungsanlagen) und sanitären Anlagen so zu warten und, soweit es sich nicht um die Behebung von ernsten Schäden des Hauses handelt, so instand zu halten, daß dem Vermieter und den anderen Mietern des Hauses kein Nachteil erwächst. Wird die Behebung von ernsten Schäden des Hauses nötig, so ist der Hauptmieter bei sonstigem Schadenersatz verpflichtet, dem Vermieter ohne Verzug Anzeige zu machen.
(2) Der Hauptmieter hat das Betreten des Mietgegenstandes durch den Vermieter oder die von diesem beauftragten Personen aus wichtigen Gründen zu gestatten; er hat die vorübergehende Benützung und die Veränderung seines Mietgegenstandes bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen zuzulassen:
1. wenn und soweit ein solcher Eingriff in das Mietrecht zur Durchführung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten an allgemeinen Teilen des Miethauses oder zur Behebung ernster Schäden des Hauses im oder in einem anderen Mietgegenstand notwendig oder zweckmäßig ist;
2. wenn und soweit ein solcher Eingriff in das Mietrecht zur Durchführung von Veränderungen (Verbesserungen) in einem anderen Mietgegenstand notwendig, zweckmäßig und bei billiger Abwägung aller Interessen auch zumutbar ist; die Zumutbarkeit ist im besonderen anzunehmen, wenn die Veränderung keine wesentliche oder dauernde Beeinträchtigung des Mietrechts zur Folge hat.
(3) Alle Erhaltungs-, Verbesserungs- und Änderungsarbeiten, die ein Mieter hienach zuzulassen hat, sind so durchzuführen, daß eine möglichste Schonung des Mietrechts des betroffenen Mieters gewährleistet ist; für wesentliche Beeinträchtigungen hat der Vermieter, sofern aber die Arbeiten ein Mieter durchführt, dieser Mieter dem Mieter, der hiedurch in seinen Rechten beeinträchtigt wird, angemessen zu entschädigen.
Völlig gängige und normale Klausel.
soweit ich weis gilt des so. is eh mit frist und zu üblichen zeiten manche vermieter glauben se können einfach unangemeldet vorbeischnein wanns ihnen passt, des is wiederum ned gesetzlich soweit ich weis.
Bin eher erstaunt über die versicherungsklausel. Ist das in AT standard??
Ist das nicht die Verantwortung des vermieters?
Gibts auf jeden Fall.. Hatte ich zb auch, der Vermieter kam jedes halbe Jahr mal schauen was bei uns in der Wohnung abgeht. Beschwerte sich dann aber auch bei Besuch nr. 4 dass es mal nicht schön aufgeräumt war. Und wollte uns bei Besuch nr. 6 anzeigen weil er “fragwürdiges Material” in der Wohnung fand…
Habe Wohnungen Vermietet also besichtigen tun wir nur bei Übergabe und Rücknahmen. Warum den auch öfter 🤷🏼♂️
Ist mMn so nicht zulässig.
Der Vermieter kann unter Ankündigung einer angemessenen Frist (48h sind NICHT angemessen) unter wichtigen Grund die Wohnung betreten. Nur weils nachschauen wollen was du so machst ist KEIN wichtiger Grund. Ebenso fraglich ist das Intervall von 6 Monaten. So oder so solltest das von AK, Mietervereinigung oder von mir aus nen Anwalt für Mietrecht prüfen lassen.
​
Als Randnotiz dazu:
Die Klausel dass bei Kündigungsfrist dem Vermieter bzw. deinem Nachmieter Zugang gewähren musst ist ebenfalls nicht zulässig. Insbesondere die 24h Frist. Du mietest den Gegenstand nach wie vor und so eine Einschränkung musst du nicht dulden imho.
Du hast meist am letzten Tag der Miete eine Begehung die Ihr dokumentiert und unterzeichnet + halt die Schlüsselübergabe. Thats it. Ob da bereits der Nachmieter mit dabei ist oder nicht, kann dir egal sein.
1. Frage bist du im Anwendungsbereich des MRG? Wenn ja, musst du, entgegen dem was hier viele schreiben, den Vermieter nicht in die Wohnung lassen, sofern keine besonderen Gründe vorliegen
Typische nice to have klausel die idR nie verwendet wird, außer um festzustellen ob die Person es eh nicht illegal untermietet
Ist die Wohnung in Vollanwendung MRG?
Mir taugts nicht. Aber wenn das ein Privatvermieter ist und du dir ein-zweimal im Jahr etwas Mühe gibst, ein Getränk anbietest und ein wenig quatschst und ihm sympathisch bist, wirst du vielleicht sogar Vorteile aus einer besseren Beziehung zueinander ziehen können: Weniger Mieterhöhungen, etwas Info zu den erwartenden Betriebskosten, vielleicht mal ein Verkauf der Wohnung etc. etc.
Wenn’s ein Oaschloch ist -> Arbeiterkammer/Mieterbund.. und kein Schritt auf ihn zu.
Meine Eltern vermieten privat Wohnungen
Ist grundsätzlich eine legitime Klausel, aber
48 Stunden mit 7 Tagen ersetzen
Im beiseins des Mieters
Zu den heiß diskutierten 6 Monaten vs 1 Jahr
1 Jahr ist Standard aber trotzdem kann ich es verstehen das er 6 Monate wünscht, würde mich persönlich nicht sonderlich stören
Würde ich nie unterschreiben so, ausser mit gegenklausel, dass ich auch halbjährlich bei ihm in die Wohnung schauen darf.
48 Stunden?
Bist du der Vermieter? Dh. deine Mieter dürfen nicht zB 1 Woche auf Urlaub fahren, weil sie Gefahr laufen, gekündigt zu werden, weil sie dir nicht innerhalb von 2 Tagen die Bude für die Besichtigung aufsperren?
Das geht niemals durch, wenn die zur Mietervereinigung rennen.
Es muss dabei stehen nach welcher gesetzlichen Regelung das wäre wenn es keine private Vermietung ist. Normal ist diese “klausel” rechtswidrig. “In vielen Mietverträgen wird versucht, dem Vermieter ein weitergehendes Betretungsrecht einzuräumen. So etwa durch die häufige Mietvertragsklausel, wonach der Vermieter berechtigt ist, den Mietgegenstand gegen Vorankündigung zu besichtigen. Der OGH hat klargestellt, dass derartige Klauseln in Mietverträgen unzulässig sind, weil damit dem Vermieter ein uneingeschränktes, auch grundloses Besichtigungsrecht eingeräumt werden soll. Dafür gibt es aber keine sachliche Rechtfertigung. Eine Anmeldung („Vorankündigung“) des allenfalls grundlosen Besuches macht ihn nicht rechtmäßig.”
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Gibts 👌🏻
Sechs Monate sind ein bisserl wenig, normalerweise spricht man von ein bis zwei Jahren. Kenn dazu aber grad keine Judikatur, also könnt das auch ganz normal sein. Absurd isses nicht.
Das Recht hat ein Vermieter jedenfalls – wichtig ist, wie hier eh auch festgesetzt wird, dass er sich anmeldet und es va auch nicht in schikanöser Weise, noch zu Unzeiten (zB um 02:00) geschieht.
Arbeiterkammer fragen. Eine Klausel zum Besichtigungsrecht des Vermieters hatte ich bisher immer in Mietverträgen, aber nicht in 6 Monatsabständen. Ich hatte aber noch nie eine solche Besichtigung in 15 Jahren und 3 verschiedenen Wohnungen.
Ich bild mir ein mal gelesen zu haben dass die Voranmeldezeit 2 Woche und nicht 2 Tage sind.
Gründe:
1. Neuvermietung/Verkauf
2. drohende Schäden bspw durch gesundheitsgefährdung
3. Sanierungs und Instandhaltungsmaßnahmen
4. Kontrolle des mitvermieteten Inventars
5. ablesen von Messgeräten
Das einzige, dass er in einem sechsmonatigen Intervall kontrollieren wollen würde, wär vermutlich das mitvermietete Inventar (Ich will ihm keine Neugier unterstellen)
Ist zwar erlaubt, ABER nur wenn:
-sie nur in größeren Zeitabständen, in einem Zeitraum von ein bis zwei Jahren, stattfinden
-nicht schikanös sind
-zu einer angemessenen Uhrzeit stattfinden
Grundsätzlich völlig in Ordnung, über den Zeitraum der Voranmeldung kann man diskutieren. Ist eine Standardklausel und wird normal nicht missbraucht. Wennst einen oasch privaten Vermieter hast der ständig auf der Matte steht weil er dir ned vertraut ist der Vermieter oasch und nicht der Vertrag
[removed]
Ich hab meine Vermieterin schon oft eingeladen, aber sie will nicht vorbei kommen auf nen Kaffee … Seit 7 Jahren kein einziges Mal in der Wohnung.
Passiert das wirklich bzw nehmen Vermieter dann ihr Recht auf Besuch wahr? Wie ist das bei euch?
Vielleicht ergänzen “…im Beisein des Mieters”
Warum Reddit – wenn es die Mietervereinigung gibt – bitte bei solchen Themen vielleicht die Profis fragen – notfalls auch die AK.
zum thema – wenn der Vertrag sich auf das MRG beruft – sollte im Vertrag vermerkt sein – dann..
§ 8. (1) Der Hauptmieter ist berechtigt, den Mietgegenstand dem Vertrag gemäß zu gebrauchen und zu benützen. Er hat den Mietgegenstand und die für den Mietgegenstand bestimmten Einrichtungen, wie im besonderen die Lichtleitungs-, Gasleitungs-, Wasserleitungs-, Beheizungs- (einschließlich von zentralen Wärmeversorgungsanlagen) und sanitären Anlagen so zu warten und, soweit es sich nicht um die Behebung von ernsten Schäden des Hauses handelt, so instand zu halten, daß dem Vermieter und den anderen Mietern des Hauses kein Nachteil erwächst. Wird die Behebung von ernsten Schäden des Hauses nötig, so ist der Hauptmieter bei sonstigem Schadenersatz verpflichtet, dem Vermieter ohne Verzug Anzeige zu machen.
(2) Der Hauptmieter hat das Betreten des Mietgegenstandes durch den Vermieter oder die von diesem beauftragten Personen aus wichtigen Gründen zu gestatten; er hat die vorübergehende Benützung und die Veränderung seines Mietgegenstandes bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen zuzulassen:
1. wenn und soweit ein solcher Eingriff in das Mietrecht zur Durchführung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten an allgemeinen Teilen des Miethauses oder zur Behebung ernster Schäden des Hauses im oder in einem anderen Mietgegenstand notwendig oder zweckmäßig ist;
2. wenn und soweit ein solcher Eingriff in das Mietrecht zur Durchführung von Veränderungen (Verbesserungen) in einem anderen Mietgegenstand notwendig, zweckmäßig und bei billiger Abwägung aller Interessen auch zumutbar ist; die Zumutbarkeit ist im besonderen anzunehmen, wenn die Veränderung keine wesentliche oder dauernde Beeinträchtigung des Mietrechts zur Folge hat.
(3) Alle Erhaltungs-, Verbesserungs- und Änderungsarbeiten, die ein Mieter hienach zuzulassen hat, sind so durchzuführen, daß eine möglichste Schonung des Mietrechts des betroffenen Mieters gewährleistet ist; für wesentliche Beeinträchtigungen hat der Vermieter, sofern aber die Arbeiten ein Mieter durchführt, dieser Mieter dem Mieter, der hiedurch in seinen Rechten beeinträchtigt wird, angemessen zu entschädigen.
Völlig gängige und normale Klausel.
soweit ich weis gilt des so. is eh mit frist und zu üblichen zeiten manche vermieter glauben se können einfach unangemeldet vorbeischnein wanns ihnen passt, des is wiederum ned gesetzlich soweit ich weis.
Bin eher erstaunt über die versicherungsklausel. Ist das in AT standard??
Ist das nicht die Verantwortung des vermieters?
Gibts auf jeden Fall.. Hatte ich zb auch, der Vermieter kam jedes halbe Jahr mal schauen was bei uns in der Wohnung abgeht. Beschwerte sich dann aber auch bei Besuch nr. 4 dass es mal nicht schön aufgeräumt war. Und wollte uns bei Besuch nr. 6 anzeigen weil er “fragwürdiges Material” in der Wohnung fand…
Habe Wohnungen Vermietet also besichtigen tun wir nur bei Übergabe und Rücknahmen. Warum den auch öfter 🤷🏼♂️
Ist mMn so nicht zulässig.
Der Vermieter kann unter Ankündigung einer angemessenen Frist (48h sind NICHT angemessen) unter wichtigen Grund die Wohnung betreten. Nur weils nachschauen wollen was du so machst ist KEIN wichtiger Grund. Ebenso fraglich ist das Intervall von 6 Monaten. So oder so solltest das von AK, Mietervereinigung oder von mir aus nen Anwalt für Mietrecht prüfen lassen.
​
Als Randnotiz dazu:
Die Klausel dass bei Kündigungsfrist dem Vermieter bzw. deinem Nachmieter Zugang gewähren musst ist ebenfalls nicht zulässig. Insbesondere die 24h Frist. Du mietest den Gegenstand nach wie vor und so eine Einschränkung musst du nicht dulden imho.
Du hast meist am letzten Tag der Miete eine Begehung die Ihr dokumentiert und unterzeichnet + halt die Schlüsselübergabe. Thats it. Ob da bereits der Nachmieter mit dabei ist oder nicht, kann dir egal sein.
1. Frage bist du im Anwendungsbereich des MRG? Wenn ja, musst du, entgegen dem was hier viele schreiben, den Vermieter nicht in die Wohnung lassen, sofern keine besonderen Gründe vorliegen
Typische nice to have klausel die idR nie verwendet wird, außer um festzustellen ob die Person es eh nicht illegal untermietet
Ist die Wohnung in Vollanwendung MRG?
Mir taugts nicht. Aber wenn das ein Privatvermieter ist und du dir ein-zweimal im Jahr etwas Mühe gibst, ein Getränk anbietest und ein wenig quatschst und ihm sympathisch bist, wirst du vielleicht sogar Vorteile aus einer besseren Beziehung zueinander ziehen können: Weniger Mieterhöhungen, etwas Info zu den erwartenden Betriebskosten, vielleicht mal ein Verkauf der Wohnung etc. etc.
Wenn’s ein Oaschloch ist -> Arbeiterkammer/Mieterbund.. und kein Schritt auf ihn zu.
Meine Eltern vermieten privat Wohnungen
Ist grundsätzlich eine legitime Klausel, aber
48 Stunden mit 7 Tagen ersetzen
Im beiseins des Mieters
Zu den heiß diskutierten 6 Monaten vs 1 Jahr
1 Jahr ist Standard aber trotzdem kann ich es verstehen das er 6 Monate wünscht, würde mich persönlich nicht sonderlich stören
Würde ich nie unterschreiben so, ausser mit gegenklausel, dass ich auch halbjährlich bei ihm in die Wohnung schauen darf.
48 Stunden?
Bist du der Vermieter? Dh. deine Mieter dürfen nicht zB 1 Woche auf Urlaub fahren, weil sie Gefahr laufen, gekündigt zu werden, weil sie dir nicht innerhalb von 2 Tagen die Bude für die Besichtigung aufsperren?
Das geht niemals durch, wenn die zur Mietervereinigung rennen.
Es muss dabei stehen nach welcher gesetzlichen Regelung das wäre wenn es keine private Vermietung ist. Normal ist diese “klausel” rechtswidrig. “In vielen Mietverträgen wird versucht, dem Vermieter ein weitergehendes Betretungsrecht einzuräumen. So etwa durch die häufige Mietvertragsklausel, wonach der Vermieter berechtigt ist, den Mietgegenstand gegen Vorankündigung zu besichtigen. Der OGH hat klargestellt, dass derartige Klauseln in Mietverträgen unzulässig sind, weil damit dem Vermieter ein uneingeschränktes, auch grundloses Besichtigungsrecht eingeräumt werden soll. Dafür gibt es aber keine sachliche Rechtfertigung. Eine Anmeldung („Vorankündigung“) des allenfalls grundlosen Besuches macht ihn nicht rechtmäßig.”