“Eine zweite Änderung wird im Frühjahr schlagend: Ab 20. Mai 2023 muss im Zuge der Paragraf-57a-Begutachtung eine Erfassung der Fahrleistungen und der Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden. Diese Daten werden inklusive Fahrzeugidentifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des Verkehrsministeriums gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Das soll dabei helfen, festzustellen, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden”
Tja liebe Tuning Fraktion kauft euch keine Neuwagen mehr
Verbrauchsdaten über OBD ausgelesen? Kann man als Hersteller halt auch wieder ein bissl tricksen…
Wird das Pickerl beim ÖAMTC damit wieder teurer?
die Tinte für den QR Code muss ja auch eingearbeitet werden /s
Das 1-Jahres-Intervall wäre mal zu hinterfragen bzw. ist ein nettes Geschenk an die Werkstätten.
Man sollte sich schonmal die Frage stellen, ob z.B. in Deutschland, wo es 2 Jahre Intervall sind, so viel mehr Unfälle wegen technischer Gebrechen passieren…
PSA für alle die “nur” den Artikel lesen: Mängel bei der zusätzlichen Überprüfungen des e-Call-Systems und des Verbrauchs resultieren nur in Leichten Mängel d.h. das E-Call-System kann ausgefallen sein und ist KEINE Pickerl-relevante Reparatur (nur wenn das System komplett ausgebaut wurde ist es ein Schwerer Mangel).
Also bitte in der Werkstatt nichts aufschwatzen lassen, nur weil das e-Call System einen Fehler anzeigt… das ist nur ein Leichter Mangel und das Pickerl muss ausgestellt werden.
Diese Tendenz zum Überwachungsstaat ist schon sehr besorgniserregend.
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“Eine zweite Änderung wird im Frühjahr schlagend: Ab 20. Mai 2023 muss im Zuge der Paragraf-57a-Begutachtung eine Erfassung der Fahrleistungen und der Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden. Diese Daten werden inklusive Fahrzeugidentifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des Verkehrsministeriums gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Das soll dabei helfen, festzustellen, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden”
Tja liebe Tuning Fraktion kauft euch keine Neuwagen mehr
Verbrauchsdaten über OBD ausgelesen? Kann man als Hersteller halt auch wieder ein bissl tricksen…
Wird das Pickerl beim ÖAMTC damit wieder teurer?
die Tinte für den QR Code muss ja auch eingearbeitet werden /s
Das 1-Jahres-Intervall wäre mal zu hinterfragen bzw. ist ein nettes Geschenk an die Werkstätten.
Man sollte sich schonmal die Frage stellen, ob z.B. in Deutschland, wo es 2 Jahre Intervall sind, so viel mehr Unfälle wegen technischer Gebrechen passieren…
PSA für alle die “nur” den Artikel lesen: Mängel bei der zusätzlichen Überprüfungen des e-Call-Systems und des Verbrauchs resultieren nur in Leichten Mängel d.h. das E-Call-System kann ausgefallen sein und ist KEINE Pickerl-relevante Reparatur (nur wenn das System komplett ausgebaut wurde ist es ein Schwerer Mangel).
Also bitte in der Werkstatt nichts aufschwatzen lassen, nur weil das e-Call System einen Fehler anzeigt… das ist nur ein Leichter Mangel und das Pickerl muss ausgestellt werden.
Diese Tendenz zum Überwachungsstaat ist schon sehr besorgniserregend.