Hallo alle zusammen,
als ich letztens vom Einkaufen zurück gekommen bin bin hab ich vor meiner Wohnungstüre geparkt um meinen Einkauf auszuladen. Hierzu muss man sagen, dass die Straße, die vor meiner Wohnung vorbeiläuft, eigentlich zu der Wohnanlage gegenüber gehört. Da mein Parkplatz aber ca 100m von meiner Eingangstür entfernt ist, nutze ich diese gerne, um schwere Sachen oder wenn es einfach viel ist wie beim einkaufen auszuladen.

Jetzt zum Problem. Gestern hat eine ältere Frau mich angeredet und wollte mir klar machen, dass ich in diese Straße nicht einfahren darf, weil es eine Privatstraße ist, die zu der anderen Wohnanlage gehört. Als ich ihr gesagt habe ich lade noch schnell meinen Einkauf aus und fahre gleich wieder weg, hat sie Fotos von meinem Auto gemacht und gemeint, dann muss ich mit einer Besitzstörungaklage rechen. Danach hat sie auch nicht mehr mit sich reden lassen.

Allerdings glaube ich, dass ich diese Straße sehr wohl benutzen darf, da am Anfang der Straße ein Einfahrt verboten Schild hängt unter dem 2 Zusatzschilder hängen wovon eines ein “ausgenommen Anrainer” Schild ist. Obwohl diese Straße zur anderen Wohnanlage gehört bin ich ja trotzdem Anrainer zu dieser Straße oder?

Was bei der Argumentation auch noch helfen könnte ist, dass ich meine Freundin dabei hatte, die vor kurzem eine Knieoperation hatte und deswegen auch nicht richtig gehen kann.

Habe noch ein paar Bilder zur Klarstellung hinzugefügt. Das erste Zeigt die Straße und das zweite das Schild am Anfang der Straße. Der Eingang zu meiner Wohnung ist direkt hinter mir auf dem Foto.

Was meint ihr dazu bin ich hier wirklich im Unrecht?

22 comments
  1. >Einfahrt nur für Inhaber eines gekennzeichneten Parkplatzes

    keine Ahnung wie das rechtlich aussieht, ob da jeder Zusatztafeln aufhängen kann wie er will, aber laut dem Teil ist die Sache eigentlich klar

  2. naja da steht ja “Einfahrt nur fuer Inhaber eines gekennzeichneten Parkplatzes”, das schraenkt wohl das “Ausgenommen Anrainer” noch weiter ein. So als erster Impuls, ohne die rechtliche Bedeutung und Rangordnung dieser Zusatztafeln im Kopf zu haben.

    /u/zwentendorf ?

  3. Grundsätzlich entscheidet der Grundbesitzer wer in welcher Form dort einfahren kann. Ob du was zum ausladen hast oder deine Freundin operiert wurde, ist dabei irrelevant.

  4. Falls es zur anzeige kommt würd i auf de bh gehn um den bescheid für des straßenschild. Wer weiß ob des zusatzschild ned irgend a lustiger montiert hat. Dann wär nur zu klären ob ma als anrainer zählt. Privatstraße is ohne korrekte Kennzeichnung oder abschrankung a nur öffentlicher Raum.
    ÖAMTC: „Anrainer“ sind die Rechtsbesitzer (also Eigentümer, Mieter und Pächter) der neben der Straße befindlichen Grundstücke.

  5. Soweit ich mich erinnere musst du dem Eigentümer beim Genießen seines Besitz einschränken/stören.

    Informiere dich bei einem Anwalt, sollte ein Brieferl kommen. (rechteck.at hat auf FB ein paar Videos zu dem Thema)

  6. Mal die Frage: Ist das eine Straße oder die Zufahrt zur Wohnanlage?

    Wenn das einfach die Zufahrt zur gegenüberliegenden Wohnanlage ist, bist du definitiv kein Anrainer.

    So wie das ganze aussieht, bist du in die Auffahrt vom Nachbarn gefahren, weil die näher an deiner Haustür ist. Das wäre natürlich, egal ob du in der Nähe wohnst, ein Vergehen.

  7. Das „Zusatzschild“ das da mit Kabelbindern auf laminierten Papier dazugehängt hat ist genau das was es is. A Papier das da einer dazugepickt hat.

    Woher wusste die alte Frau eigentlich, dass du keinen Parkplatz besitzt OP? Parkplätze scheinen weder nummeriert noch scheint daneben ein Schild mit Kennzeichen zu stehen.
    Will dich ja net kritisieren, aber irgendwie hast du das schon einen kleinen Fehler begangen. Garnet diskutieren mit solchen Leuten. Du stehst da. Die hat keine Ahnung ob du net auch einen Parkplatz gemietet hast oder sonst was. (Auch wenn du in der Anlage daneben wohnst, seh keinen logischen Grund der es dir verwehrt dort einen Parkplatz zu mieten wenn du es wolltest).
    Die hat jetzt paar Fotos mehr die sie in ein paar Tagen wieder löschen kann und du hast Ärger/Sorgen. Passieren wird nix, war nur a Grandscherm der dir da übern Weg gelaufen is.

  8. Kannst Du was ueber die Besitzverhaeltnisse sagen? Wem gehoert die Strasse? Gehoert die den Mietern/Eigentuemern der anderen Wohnanlage?

    Weil, wenn es eine oeffentliche Strasse ist, schaut das doch anders aus, als wenn es eine Privatstrasse ist.

  9. Es gibt meines Wissens nach keine Vorschrift wie die Schilder zu machen sind. Die gelten was ich weiß nur für öffentliche Straßen. Da reicht auch ein Schild wo draufsteht Privatgrund-Parken für unbefugte verboten, oder was auch immer man raufschreiben möchtem Ansonsten ist es wie öffentlicher Grund zu bewerten (man weiß ja nicht was jetzt der Gemeinde Hintertupfingen gehört und was nicht). Und mir würde jetzt nix einfallen, was man auf Gemeindegrund allgemein darf, was man auf Privatgrundstücken allgemein nicht darf.

  10. Das untere Schild sieht nicht offiziell aus.
    Ich würde das ab machen und ein eigenes Schild dran machen das genauso aussieht nur genau das Gegenteil vorzieht.
    Also parken für Anwohner verboten. Wenden erlaubt. Auf unsere Kosten wird abgeschleppt. Wenn dich dann wieder jemand drauf anspricht, einfach ahnungslos tun und fragen wo das steht das du da nicht stehen darfst. Und dann dir das Schild zeigen lassen und sagen, passt doch.

    Das es ausgetauscht wurde fällt nie auf.

  11. Ohne auf die rechtliche Lage einzugehen, weil ich mich damit zu wenig auskenne und diese offensichtlich nicht so simpel ist (selbstgebastelte Zusatztafel, Parkplätze nicht klar einem Besitzer zugehörig..)

    Besitzstörungsklagen sind nicht sooo einfach zu machen und wenn ein Anwalt nicht grad drauf spezialisiert ist dann gehen für die Anwaltskosten idR die gesamten Ansprüche drauf. Zum einen würde ich dir raten mal zu schauen was die Voraussetzungen für das Aufgeben einer erfolgreichen Besitzstörungsklage sind. – Unerheblich ist es zB wie lange oder wieso du dort standest, aber sehr wohl wie die Kennzeichnung erfolgt. Und die Wahrscheinlichkeit dass die Frau dich tatsächlich anzeigt ist sehr gering, eben wegen der Kosten.

  12. Wenn es eine Privatstraße ist bist du klar im Unrecht.
    Ich wohne selbst in einer privaten Sackgasse die nur „unsere“ Häuserreihe versorgt.
    Und auch bei uns gibt es immer wieder Probleme mit Leuten die glauben sie müssen nur schnell was aus-/einladen.
    Wenn man das nicht sofort unterbindet machen es sehr schnell alle und dann ist die ganze Straße verstellt.

  13. Die Leute von der Wohnanlage gegenüber sind schön blöd, wenn sie Miete für ihren Parkplatz bezahlen, obwohl man sich aus wichtigen Gründen wie “ist halt bequemer” auch einfach so hinstellen kann.

  14. Des san die guten alten frustrierten, die glauben weils lang genug dort wohnen, ist die Straße ihr Privateigentum 👍

  15. Wenn ganz lustig bist googlest wie hoch Schilder platziert sein müssen und misst nach wie hoch sie hängen …

    Hab Mal einen besitzstörungsklage am Hals gehabt und das Schild war 10cm zu hoch, hab dann nix zahlen müssen das Schild hat dann als “nicht lesbar” gegolten

  16. >Allerdings glaube ich, dass ich diese Straße sehr wohl benutzen darf, da am Anfang der Straße ein Einfahrt verboten Schild hängt unter dem 2 Zusatzschilder hängen wovon eines ein “ausgenommen Anrainer” Schild ist. Obwohl diese Straße zur anderen Wohnanlage gehört bin ich ja trotzdem Anrainer zu dieser Straße oder?

    Ja. Die Zusatztafel wiederspricht im übrigen dem “Privaten”Plastikschildl.

Leave a Reply