(Keine) Perspektiven für vertriebene Ukrainer:innen Tags:austria 1 comment § 1 Abs. 2 NAG strikes again. Etwas das auch vielen Oesterreichern nicht bewusst ist, dass man als Asylberechtigter nicht auf einen normalen Aufenthaltstitel umsteigen kann. Leave a ReplyYou must be logged in to post a comment.
§ 1 Abs. 2 NAG strikes again. Etwas das auch vielen Oesterreichern nicht bewusst ist, dass man als Asylberechtigter nicht auf einen normalen Aufenthaltstitel umsteigen kann.
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§ 1 Abs. 2 NAG strikes again. Etwas das auch vielen Oesterreichern nicht bewusst ist, dass man als Asylberechtigter nicht auf einen normalen Aufenthaltstitel umsteigen kann.